In der katholischen Kirche wird die Eucharistie, vom Griechischen Danksagung, in jeder Messe gefeiert. Die evangelischen Kirchen feiern das Abendmahl in der Regel einmal im Monat. In beiden Kirchen gilt es als zentraler Glaubensvollzug.
Unterschiede zwischen Eucharistie- und Abendmahlverständnis
Theologische Unterschiede bestehen in der Frage, wie Christus im Abendmahl beziehungsweise in der Eucharistie gegenwärtig ist: Während manche Kirchen der Reformation Brot und Wein lediglich als Erinnerung an Christus verstehen und andere als wirksames Zeichen, das seine Gegenwart garantieren soll, sind sich Lutheraner und Katholiken einig im Glauben an die so genannte Realpräsenz, dass nämlich Jesus Christus "in, mit und unter Brot und Wein" wirklich gegenwärtig ist. Theologisch sind sich Lutheraner und Katholiken in ihrem Abendmahlsverständnis also sehr nahe.
In den evangelischen Kirchen dürfen alle getauften Christen am Abendmahl teilnehmen. Nach katholischem Verständnis dürfen ausschließlich katholische Christen die Kommunion empfangen. In "schweren Notlagen", wie etwa Todesgefahr und anderen besonderen Ausnahmefällen, ist dies auch Nichtkatholiken erlaubt. Auf diese Möglichkeit, festgeschrieben in im Kanon 844.4 des weltweit gültigen kirchlichen Gesetzbuchs (CIC),hebt auch die Pastorale Handreichung der Bischofskonferenz ab.
Zugeständnisse bei gemeinsamer Kommunion
Bei ihrer Frühjahrsvollversammlung in Ingolstadt haben die Vertreter die katholischen Bischöfe sich mit Zweidrittelmehrheit auf das Dokument geeinigt. Demnach steht es Pfarrern frei, dem evangelischen Partner eines gemischtkonfessionellen Ehepaars mit zwei Konfessionen den Empfang der Kommunion zu erlauben, sofern dieser bezüglich der Eucharistie "den katholischen Glauben bekundet". Dies zu beurteilen, obliegt im jeweiligen Einzelfall dem Ortsbischof beziehungsweise dem Priester, der die Eucharistie spendet.
Am Abendmahl in einer evangelischen Kirche dürfen Katholiken nicht teilnehmen, was wiederum mit dem katholischen Amtsverständnis beziehungsweise dem unterschiedlichen Verständnis von Kirche zusammenhängt: Die Kirchen der Reformation sind aus katholischer Perspektive keine Kirchen "im eigentlichen Sinn", wie es zuletzt Papst Benedikt XVI. erneut betont hat, sondern lediglich "kirchliche Gemeinschaften".
Der Grund: Nur wer eine besondere Weihe, die so genannte "apostolische Sukzession" per Handauflegung empfangen hat und damit in direkter Nachfolge des Apostels Petrus steht, darf die Kommunion gültig spenden. Dies trifft auf evangelische Pfarrer nicht zu, die lediglich ordiniert, also mit dem Pfarramt beauftragt werden, nicht aber besonders geweiht.