Aufgrund von Belastungen in der Corona-Pandemie hat der Bundesrat am Freitag die Frist für den Pflichtumtausch von Führerscheinen auf den 19. Juni 2022 verlängert. Konkret gilt die Verlängerung für Autofahrer der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Sie haben nun ein halbes Jahr länger Zeit, ihren Lappen einzutauschen.
Umtausch betrifft rund 43 Millionen Führerscheine
Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in ganz Deutschland umgetauscht werden. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Die Innenministerkonferenz hatte die längere Frist für die Jahrgänge 1953 bis 1958 bereits beschlossen. Technisch gesehen wurde diese nun in eine Verordnung des Bundesverkehsministeriums zu weiteren Änderungen im Verkehrsrecht eingefügt.
Verschiebung weiterer Umtauschfristen nicht geplant
Eine Verschiebung der weiteren Umtauschfristen ist nicht geplant. Die nächste Frist für Autofahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964 bleibt wie geplant bestehen: Bis zum 19. Januar 2023 müssen sie ihren alten Führerschein umtauschen. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Außerdem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber unverändert bestehen. Eine neue Führerschein-Prüfung ist also nicht nötig.
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