Rund 43 Millionen Führerscheine müssen bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden – in neue, europaweit einheitliche und fälschungssichere Dokumente im Scheckkartenformat. Am 19. Januar ist eine Umtauschfrist für alle Geburtsjahrgänge ab 1971 und später abgelaufen. Was nun zu tun ist und ob Strafen zu befürchten sind.
Großprojekt Führerscheinumtausch dauert 11 Jahre
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend. Für Bürgerinnen und Bürger mit einem solchen Führerschein, die ab dem Jahr 1953 geboren wurden, sind die Umtauschfristen bereits abgelaufen. Sie sollten sich also schnellstmöglich um einen neuen Führerschein bemühen. Wer vor 1953 geboren wurde, hat noch bis 19. Januar 2033 Zeit.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins – für diese Dokumente hat der Umtausch noch etwas Luft:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Quelle: Bundesregierung (externer Link).
Führerscheinumtausch muss sein
Der Umtausch des alten Führerscheins ist Pflicht, man kommt also nicht drumherum. Wer den Umtauschtermin verpasst hat, oder bei wem das beantragte Dokument noch nicht fertig ist, muss sich aber keine großen Sorgen machen. Denn das Ablaufdatum des Führerscheindokuments bedeutet nicht, dass die Fahrerlaubnis erlischt. Autos und Motorräder dürfen auch weiterhin ohne Befristung weiter bewegt werden und auch die alten Fahrerlaubnisklassen, wie zum Beispiel die Klasse 3, bleiben erhalten.
Wer in einer Polizeikontrolle noch den alten "Lappen" vorzeigt, begeht keine Straftat – aber 10 Euro Bußgeld kann es schlimmstenfalls kosten. Der neue Führerschein gilt übrigens 15 Jahre und muss danach verlängert werden (das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis). Lediglich für Lkw und Bus ist die Fahrerlaubnis befristet (externer Link).
Schnell umtauschen, dann klappt's auch mit dem Mietwagen im Urlaub
Wer mit dem Umtausch des Führerscheins schon dran gewesen wäre, sollte sich nun schnell darum bemühen. Informationen zum Umtauschprozess bietet in der Regel die zuständige Führerscheinstelle des Wohnortes. Der Umtausch kostet zwischen 25 und 30 Euro, und man benötigt für den Antrag Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Neue Prüfungen oder Gesundheitstests braucht es nicht. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu vier Wochen.
Das sollte man vor allem dann bedenken, wenn für eine Urlaubsreise ein Mietwagen in Planung ist – dafür ist ein gültiger Führerschein Voraussetzung.
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