Bei den Klägern handelt sich um 174 Menschen, die freiwillig vor der radioaktiven Strahlung nach Kyoto geflohen waren. Das Distriktgericht in Kyoto verurteilte nun den Staat und den AKW-Betreiber Tepco dazu, 110 Millionen Yen (835.000 Euro) Entschädigung an 110 dieser Kläger zu zahlen. Das Gericht prüfte jeden Fall gesondert, unter anderem, wo der Kläger lebte und ob Kinder dabei waren. In 64 Fällen wies das Gericht die Forderung der Kläger ab.
30 Fukushima-Sammelklagen in Japan
Der Richter in Kyoto erklärte in seiner Urteilsverkündung, dass die Regierung bis zu einem gewissen Grad in der Lage gewesen sei, das Risiko eines Tsunamis vorherzusehen. Der Staat habe es jedoch versäumt, vom Betreiber entsprechende Schutzmaßnahmen zu verlangen. In dem Prozess ging es zudem um die Frage, wie gefährlich die Niedrigstrahlung in den Gebieten, wo die Kläger damals lebten, war.
Es ist das vierte Urteil von rund 30 im ganzen Land laufenden Sammelklagen gegen den Staat und Tepco, und das dritte Urteil, bei dem der Staat der Nachlässigkeit für mitschuldig befunden wurde.