Übergabe des Abschlussberichts der Experten-Kommission Erdgas und Wärme im Bundeskanzleramt.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Videobeitrag

Übergabe des Abschlussberichts der Experten-Kommission Erdgas und Wärme im Bundeskanzleramt.

Videobeitrag
>

Energiepreise: Diese Entlastungen empfiehlt die Gas-Kommission

Energiepreise: Diese Entlastungen empfiehlt die Gas-Kommission

Kündigungsschutz für Mieter und Hilfefonds: Neben der Gaspreisbremse stellt die Gas-Kommission ein Bündel an Entlastungsmaßnahmen vor. Bei der Umsetzung drückt der Kanzler aufs Tempo und kündigt Eckpunkte schon in dieser Woche an.

Über dieses Thema berichtet: Nachrichten am .

Wie die Menschen und die Unternehmen konkret entlastet werden sollen von den stark gestiegenen Gaspreisen, skizziert die Gas-Kommission auf gut 30 Seiten. Neben Gaspreisbreme und Einmalzahlung schlagen die Experten jetzt in ihrem Bericht einen Kündigungsschutz für Mieter vor, und Hilfsfonds für untere und mittlere Einkommen und für Unternehmen. Außerdem soll die Gaspreisbremse für Industriekunden an Bedingungen geknüpft werden.

Kanzler: Eckpunkte noch in dieser Woche

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will die Vorschläge der Kommission jetzt schnell umsetzen. "Noch in dieser Woche werden wir Eckpunkte vorstellen, wie die Vorschläge der Gaskommission umgesetzt werden können", sagte der Kanzler am Montagnachmittag.

Der Druck auf die Gas-Kommission war groß. Sie sollte innerhalb kurzer Zeit, Vorschläge für Entlastungen erarbeiten, die fair und technisch schnell umsetzbar sein sollten - und gleichzeitig dafür sorgen, dass es trotzdem noch Anreize zum Gassparen gibt.

Mehrere Vorschläge im Bericht richten sich nicht nur an Gaskunden – damit nimmt die Kommission die Kritik auf, dass die Gaspreisbremse Haushalte, die mit Öl oder Holzpellets heizen, vergesse.

Soforthilfefonds auch für Öl- und Holzpelletkunden - Kündigungsschutz für Mieter

Die Kommission schlägt einen Soforthilfefonds vor, der von Anfang 2023 bis Ende April 2024 laufen soll. Menschen mit mittleren oder unteren Einkommen sollen hier Hilfen beantragen können, wenn sie ihre Energiekosten nicht mehr stemmen können – und zwar unabhängig von der Art der Energiekosten. Vermieter sollen zinslose Liquiditätshilfen beantragen können. Für Unternehmen will die Kommission ein Härtefallprogramm – ähnlich wie die Kreditprogramme in der Corona-Pandemie.

Außerdem schlägt die Kommission ein Moratorium für Kündigungen von Mietverträgen vor. Mietern soll nicht gekündigt werden können, wenn sie glaubhaft versichern können, wegen der stark gestiegenen Heizkosten die Nebenkostenabrechnung nicht rechtzeitig bezahlen zu können. Mindestens eine halbes Jahr Zeit sollen die Haushalte bekommen.

Auflagen für Industrieunternehmen

Für Unternehmen mit großem Gasverbrauch will die Kommission Auflagen, wenn sie die Gaspreisbremse in Anspruch nehmen. Sie sollen die Entlastung nur bekommen, wenn sie den Standort erhalten. Damit soll verhindert werden, dass die Unternehmen das Geld nehmen und trotzdem Menschen entlassen.

Anders als private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen soll für Industrieunternehmen schon ab dem 1. Januar 2023 die Gaspreisbremse gelten, mit sieben Cent für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Da es deutlich weniger solcher Großkunden gibt, ist diese Bremse schneller umsetzbar, erklärt die Gas-Kommission.

Gaspreisbremse: Deckel bei zwölf Cent pro Kilowattstunde

Die Gaspreisbremse soll nach der Vorstellung der Kommission den Gaspreis auf zwölf Cent pro Kilowattstunde deckeln, für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Immer wieder wurde diskutiert, ob es eine Obergrenze geben soll, damit nicht der Besitzer einer Villa mit Pool ebenso 80 Prozent seines Verbrauchs gefördert bekommt, wie eine Familie in einer Drei-Zimmer-Wohnung.

Im Abschlussbericht steht jetzt lediglich der Satz, die Bundesregierung solle prüfen, wie die Voraussetzungen für eine Obergrenze geschaffen werden können.

Gaspreisbremse soll besteuert werden

Dafür wurde die Kritik, die Gaspreisbremse entlaste nach dem Gießkannenprinzip, aufgenommen. Die Kommission schlägt vor, den Rabatt durch den vergünstigten Gaspreis zu besteuern.

Er soll als geldwerter Vorteil in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, aber erst ab hohen Einkommen von mehr als 72.000 Euro.

Ideen zum Energiesparen

Die Kommission hat sich auch Gedanken darüber gemacht, wie mehr Gas eingespart werden könnte. Sie schlägt vor, Verbraucher besser und in kürzeren Abständen darüber zu informieren, wie viel Gas sie verbrauchen.

Haushalte, die Grundsicherung bekommen und deren Heizkosten deshalb übernommen werden, sollen mit Einsparprämien einen finanziellen Anreiz zum Sparen bekommen.

Kritik vom Handwerksverband

Kritik an den Vorschlägen kommt vom Handwerksverband. Die Gaspreisbremse sei zwar richtig und wichtig, sie reiche aber auch zusammen mit der Einmalzahlung im Dezember nicht aus, um energieintensive Handwerksbetriebe genug zu entlasten, sagt Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer.

Mit den Vorschlägen der Kommission wird sich jetzt am Mittwoch das Kabinett befassen und wahrscheinlich erste Maßnahmen auf den Weg bringen. Angekündigt ist ein Gesetzentwurf für die Einmalzahlung im Dezember für alle Gas- und Fernwärmekunden. Auch auf dem Bund-Länder-Treffen am Mittwoch dürften die Vorschläge Thema sein. Im Lauf der Woche könnte es also konkreter werden, wie die Entlastungen für Bürger und Unternehmen umgesetzt werden.

  • Zum Artikel "Experte: Bürgergeld-Bezieher werden kein angenehmes Leben haben"

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!