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Gerichtsurteil: Muslimin darf nicht verschleiert Auto fahren

Gerichtsurteil: Muslimin darf nicht verschleiert Auto fahren

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass muslimische Autofahrerinnen im Straßenverkehr ihren Gesichtsschleier ablegen müssen. Die Richter wiesen den Antrag einer Muslimin ab, das Verhüllungsverbot in der Straßenverkehrsverordnung auszusetzen.

Die Richter verwiesen die Klägerin darauf, zunächst den Instanzenweg über die Verwaltungsgerichte zu beschreiten. Der Entscheidung zufolge hat die Klägerin zudem nicht dargelegt, wie verschleierte Frauen bei automatisierten Verkehrskontrollen identifiziert werden sollten. Sie habe auch nicht beachtet, dass die ungehinderte Rundumsicht von Autofahrern dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer diene. Die Muslimin habe außerdem "nicht ansatzweise" begründet, inwieweit das Verhüllungsverbot ihre Glaubensfreiheit verletze.

"Auf ein Auto angewiesen"

Die Klägerin trägt seit sieben Jahren einen Gesichtsschleier, einen sogenannten Nikab, und macht zurzeit ihren Führerschein. Wegen des Verhüllungsverbots sei es ihr aber nicht mehr möglich, die restlichen Fahrstunden zu nehmen und dann die praktische Fahrprüfung abzulegen. Als alleinerziehende und auf dem Land lebende Frau sei sie jedoch auf ein Auto angewiesen.

Straßenverkehrsordnung geändert

Der Bundesrat hatte im September 2017 eine Verordnung verabschiedet, die eine Verdeckung oder Verhüllung des Gesichts, die die Identifizierung der Person beispielsweise beim Blitzen verhindert, für nicht mehr zulässig erklärt. Somit sind auch Burka und Nikab - Varianten der muslimischen Vollverschleierung - am Steuer eines Autos nicht mehr erlaubt, da ein Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung sein Gesicht "nicht so verhüllen oder verdecken" darf, "dass er nicht mehr erkennbar ist". Ein Verstoß gegen die Regelung wird mit einem Bußgeld geahndet.