Gesamtmetall fordert Flexibilität im Arbeitszeitgesetz
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Gesamtmetall fordert flexiblere Arbeitszeiten

Gesamtmetall fordert flexiblere Arbeitszeiten

Ob analoge Stechuhr oder digitales Einstempeln: Nach einem Gerichtsurteil ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht. Der Arbeitnehmerverband Gesamtmetall fordert aber Flexibilität im Arbeitszeitgesetz. Für die IG Metall dagegen zählt die Zeiterfassung.

Im September hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden: Die Arbeitszeiterfassung ist für Unternehmen Pflicht, nicht nur nach Belieben der Arbeitnehmer. Der Grund: Ein Urteil des europäischen Gerichtshofs von 2019. Darin heißt es, dass Unternehmen in ganz Europa verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Angestellten zu erfassen.

Das Bundesministerium für Soziales und Arbeit reagierte auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts und arbeitet seitdem an einem neuen Arbeitszeitgesetz.

Arbeitszeitrecht soll klar geregelt werden

Stefan Wolf, Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, fordert, dass das Arbeitszeitrecht klar geregelt werden muss. Konkret fordert Wolf, dass die Vertrauensarbeitszeit bleiben soll. Arbeitnehmer sollen nur dann ihre Arbeitszeit dokumentieren, wenn sie das auch möchten. Wolf sagte: "Wir brauchen ein modernes Arbeitszeitrecht für die moderne Arbeitswelt in den 2020er Jahren. Und nicht das Arbeitszeitrecht der 1960er Jahre mit starren Arbeitszeiten, und mit einer Stechuhr, die sowieso nicht mehr in die Zeit passt."

Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmer wichtig

Für die IG Metall hingegen ist die Arbeitszeiterfassung ein wichtiges Mittel für Arbeitnehmende, um sich vor Überlastung zu schützen. Hans-Jürgen Urban, Vorstandsmitglied des Arbeitnehmerverbandes der IG-Metall sagt: "Wenn nicht dokumentiert wird, kann auch nicht nachjustiert werden, wenn die Arbeitszeiten aus dem Ruder laufen." Es gehe dabei nicht um eine bürokratische Dokumentation von jeder Sekunde, sondern um die Eckpunkte der Arbeitszeit.

Höchstarbeitszeit pro Woche statt pro Tag

Für Stefan Wolf ist das nicht genug. Die Arbeitszeiten müssten insgesamt flexibler werden. Aktuell dürfen Arbeitnehmende acht Stunden pro Tag arbeiten, maximal zehn Stunden. Konkret fordert Wolf, dass die Höchstarbeitszeit sich nicht mehr auf einen Tag bezieht, sondern pro Woche. Wolft sagt: "Wir wollen keineswegs, dass die Menschen deswegen länger arbeiten, aber die Arbeit soll man besser innerhalb der Woche verteilen dürfen."

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft aktuell, welche Folgen sich aus der höchstrichterlichen Entscheidung ergeben. Minister Hubertus Heil (SPD) hat bereits angekündigt, zunächst mit Arbeitgebern und Gewerkschaften zu sprechen. Anschließend will er einen Vorschlag zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vorlegen – mit "praxistauglichen Lösungen", wie er sagte.

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