Eine Gruppe anwesender Rechtsextremer reagierte mit Applaus und Jubel auf die Entscheidung des Gerichts, es kam zu kurzzeitigen Tumulten.
Die Bundesanwaltschaft hatte für E. zwölf Jahre Haft gefordert. Das Gericht wertete seine Rolle als NSU-Helfer allerdings deutlich unwichtiger.
Von den fünf Angeklagten im NSU-Prozess befanden sich zum Zeitpunkt des Urteils nur die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, André E. und der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben in Untersuchungshaft. Für die zu lebenslänglicher Haft verurteilte Zschäpe und den zu zehn Jahren Haft verurteilten Wohlleben ordnete das Gericht Haftfortdauer an.