Ein Mann lauscht der Ansprache eines Hisbollah-Anführers im TV-Kanal "al-Manar". Archivbild
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Der Online-TV-Sender "al-Manar" ist ein Sprachrohr der Hisbollah. Laut der Kommission für Jugendmedienschutz müssen Online-Anbieter ihn sperren.

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Hisbollah-Propaganda: Online-Terrorsender wird gesperrt

Hisbollah-Propaganda: Online-Terrorsender wird gesperrt

Der On-Demand-Websender "al-Manar TV" beinhaltete bis vor kurzem Aufrufe zur Vernichtung Israels und legitimierte Terrorangriffe. Dem haben die Medienanstalten und die Kommission für Jugend-Medienschutz nun einen Riegel vorgeschoben.

Über dieses Thema berichtet: report München am .

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat die Sperrung der arabisch- und englischsprachigen Webseiten des libanesischen TV-Senders "al-Manar TV" veranlasst. Die Telekommunikations-Unternehmen sind verpflichtet, den Zugriff auf die Webseite zu unterbinden. Das Angebot wird von der Terrororganisation Hisbollah verantwortet und verbreitet antisemitische und demokratiefeindliche Inhalte.

Schutz vor Untergrabung der freien Gesellschaft

Die Meinungsfreiheit ende dort, wo sie missbraucht wird, um die Menschenwürde zu verletzen und die Werte unserer freien, demokratischen Gesellschaft zu untergraben, so Tobias Schmid, Europabeauftragter der Medienanstalten und Direktor der verfahrensführenden Landesanstalt für Medien NRW. Das tue der Hisbollah-Sender "al-Manar TV" mit seinem Angebot ganz bewusst. "Wenn wir unsere Freiheit schützen wollen, müssen wir sie auch in den Medien entschieden verteidigen", so Schmid.

Prüfung nach Berichten von BR24 und report München

Die jüngsten Beschlüsse der Landesmedienanstalten würden in die richtige Richtung weisen, so Ludwig Spaenle (CSU), Beauftragter der bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus. Bereits vor einem Jahr forderte die Werteinitiative (WI), eine NGO, die jüdisch-deutsche Positionen vertritt, nach verschiedenen Berichten von BR24 und report München über den Terrorsender der Hisbollah behördliche Maßnahmen.

Die Server des Hisbollah-Senders hatten sich bis November 2023 in Deutschland befunden. Nach Aufdeckung dieses Missstandes wurden der Terrorsender im Ausland gehostet. An der Rechtswidrigkeit der Inhalte, die in Deutschland weiterhin empfangbar waren, änderte das nichts. Die Medienanstalten versprachen damals eine Prüfung.

Forderung nach Verschärfung des Digital Services Act

Der Recherche und laufenden Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks sei es zu verdanken, dass endlich "die Propagandaschleuder al-Manar TV in Deutschland gesperrt" sei, so CER-Präsident Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt. "Bedenklich bleibt bei diesem Erfolg, dass das Prüfverfahren der Kommission für Jugendschutz (KJM) bei den offensichtlichen Hassinhalten nicht nur fast ein Jahr angedauert hat, sondern erst der Jugendschutz im deutschen Rechtsstaat die ultima ratio gegen Hass und Hetze bildet, wo Strafrecht schon längst hätte greifen müssen."

Oberrabbiner Goldschmidt fordert, "das Schwert des Digital Services Act weiter zu schärfen". Die EU solle Sendern und Betreibern von Netzwerken, Plattformen und Webservern, die Hassrede auf ihren Plattformen und Programmen zulassen oder bewusst verbreiten, "klar die rote Karte zeigen, um klarzumachen, dass Antisemitismus, Hassbotschaften und Extremismus keinen Platz in Europa und darüber hinaus haben." Deshalb sollten auf dem europäischen Markt empfindliche Geldstrafen, Sanktionen und die Blockade von Zugängen eingesetzt werden.

Rechtliche Lücken: Sender seit 2008 verboten, aber nicht gesperrt

Der Vorstand des Berliner Vereins "Werteinitiative", Elio Adler, beklagt, das Bundesinnenministerium habe den islamistischen Propagandasender al-Manar TV zwar 2008 verboten. Dennoch sei die Folge nicht eine quasi automatische Sperrung durch die Landesmedienanstalten gewesen. "Dass dieser Hass-Sender nun, über 16 Jahre nach seinem Verbot, endlich gesperrt wird, ist überfällig, und zeigt, wie 'wehrhafte Demokratie' NICHT geht", so Adler. Trotz des 2008 vom Bundesinnenministerium (BMI) ausgesprochenen Betätigungsverbotes war das Angebot in Deutschland nach wie vor frei abrufbar.

Erst Jugendschutz brachte Sperrung

Für Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendschutz und Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, widerspricht das klar dem Gedanken der Völkerverständigung. Denn Al-Manar verwende Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, spreche Israel das Existenzrecht ab und schaffe Feindbilder. "Eine solche Propaganda ist in Deutschland unzulässig", so Eumann. Mit den Sperrverfügungen zeigten die Medienanstalten und die Kommission für Jugendmedienschutz, dass sie bei Angriffen auf die Demokratie handeln. Ein schnelleres Verfahren, gestützt auf das Vereinsverbot, sei viel effizienter, ließe aber die aktuelle Rechtslage nicht zu.

Für Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitische Kultusgemeinde von München und Oberbayern, ist die Sperrung von "al-Manar TV" ein richtiger und überfälliger Schritt: "Zwar zählt am Ende das Ergebnis, aber es ist doch befremdlich, dass hier erst der Jugendschutz bemüht werden musste, um einen verbotenen Sender vom Netz zu nehmen." In einer freiheitlichen Demokratie ende die Freiheit bei Hasspropaganda und Verherrlichung von Terrororganisationen wie der Hisbollah.

Bundesinnenministerium immer wieder ohne Lösungen

Die Maßnahme der KJM und der Medienanstalten kam überraschend. Noch im Februar dieses Jahres hatte das BMI auf Anfrage von BR24 erklärt, warum die Webseite von al-Manar TV in Deutschland nicht gesperrt würde: "Für eine Löschung bzw. Sperrung von Inhalten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands oder der EU gehostet werden, besteht nach unserem Verständnis keine Rechtsgrundlage." Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ändere an dieser Bewertung nichts, so das BMI damals. Er setze zudem bei Verstößen eine Mitwirkungsbereitschaft der Anbieter, welche durch die zuständige Landesmedienanstalt zugelassen wurden, voraus. Zuständige Verwaltungsbehörden wären hier im Übrigen die Landesmedienanstalten. Die Voraussetzungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages seien in der vorliegenden Fallkonstellation nicht gegeben, da "al-Manar-TV" sich gerade nicht diesen Regularien unterwerfen wollte.

Am Ende entschieden sich Medienanstalten und KJM für eine andere rechtliche Sicht. So konnte in diesem Fall die Verbreitung von Judenhass, israelbezogenem Antisemitismus und Agitation gegen westliche Werte gestoppt werden. Die Telekommunikations-Unternehmen sind nun dabei, die Verfügungen umzusetzen.

Bayerns Antisemitismus-Beauftragter Spaenle fordert generell, mit Quellen, "die direkt oder indirekt mit Hisbollah, Hamas oder ähnlichen terroristischen Organisationen arbeiten oder in Zusammenhang stehen", entsprechend zu verfahren.

VIDEO von report München: Firma aus Hessen hostete Hisbollah-TV

VIDEO von report München (November 2023): Firma aus Hessen hostete Hisbollah-TV
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VIDEO von report München (November 2023): Firma aus Hessen hostete Hisbollah-TV

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