Auch in Baden-Württemberg wurden mehrere Hundert Häftlinge vorzeitig entlassen - wie viele genau, wird hier seit mehreren Jahren nicht mehr erhoben. 156 Insassen kamen mit Stand 1. Dezember aus Berliner Gefängnissen frei. In Bayern gibt es keine Weihnachtsamnestie im engeren Sinne. Aus Sicht des Münchner Justizministeriums wäre eine solche Amnestie "eine ungerechtfertigte und auch verfassungsrechtlich nicht unbedenkliche Bevorzugung gegenüber all den Gefangenen, deren Haftzeit zu anderen Jahreszeiten, etwa an Ostern oder Pfingsten, endet". Jedoch könne "geeigneten Gefangenen" zu Weihnachten oder über Neujahr Ausgang oder Urlaub gewährt werden.
Unterschiedliche Regelungen
Die Bundesländer entscheiden selbst darüber, ob Gefangenen anlässlich des Weihnachtsfestes einige Tage erlassen werden. In NRW etwa gilt die Regelung für Insassen, deren Haft ohnehin nur bis zum 6. Januar gedauert hätte und die sich gut geführt haben. Sexualstraftäter und Kapitalverbrecher wie etwa Mörder sind davon ausgenommen. Ende August gab es in deutschen Gefängnissen insgesamt mehr als 64.000 Insassen.