Stefan Scherbel ist Jäger im Frankenwald im Landkreis Kronach. Wenn er abends auf Wildsaujagd geht, spannt er ein Nachtsichtgerät auf sein Gewehr vor das Zielfernrohr. Seine Aufgabe: Möglichst viele Wildschweine schießen, um so die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest von Osteuropa nach Deutschland zu verhindern. Seit einem Jahr schießt Scherbel mit einer Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes. Sein Fazit:
"Ich habe mehr Sicherheit, ich sehe besser, was ich schieße. Seitdem wir die Nachtzieltechnik nutzen haben wir keine - ich betone: keine - einzige Nachsuche gehabt. Das Wild ist verendet im Schussknall. Es fällt auf der Stelle um. Das ist waidgerechter." Stefan Scherbel, Jäger
Ohne Nachtsichtgerät ist in der Morgen- und Abenddämmerung oder bei Mondlicht längst nicht jeder Treffer tödlich. Oft entfernen sich angeschossene Wildschweine noch mehrere hundert Meter, verenden qualvoll und müssen vom Jäger gesucht werden.
Was spricht gegen die Jagd mit Nachtsichtgerät?
Bis zu 10.000 Euro kostet dieses praktische Vorsatzgerät. Vielen Jägern ist das zu teuer. Der Bayerische Jagdverband lehnt es grundsätzlich ab: Es sei nicht waidgerecht, entspreche also nicht den ethischen und sittlichen Maßstäben von Jägern. In der Nacht müsse man das Wildschweine in Ruhe lassen. Würde man es rund um die Uhr bejagen, würde man die Tiere zu Ungeziefer degradieren, das man ausrotten müsse.
Die Jäger sind uneins
Rund 65.000 Menschen in Bayern haben einen Jagdschein, der größte Teil davon ist im Bayerischen Jagdverband organisiert. Doch wenn es um die Frage der Waidgerechtigkeit geht, herrscht keine Einigkeit. Auch viele Jäger im BJV teilen die offizielle Meinung ihres Verbandes nicht.
Rechtlich eine Grauzone
Eigentlich sind Nachtsichtvorsatzgeräte nicht erlaubt. Das betont auch immer wieder der Bayerische Jagdverband. Doch im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wie etwa Niedersachsen oder Thüringen, gibt es in Bayern Ausnahmeregelungen für Nachtsichtgeräte. Sie dürfen nur zeitlich befristet und nur bei der Jagd auf Wildschweine benutzt werden, deshalb sind auch keine fest am Gewehr verbauten Geräte erlaubt, sondern nur abnehmbare. Und in jedem Landkreis ist es anders: Im oberbayerischen Erding etwa wurde laut Landratsamt von den 23 in diesem Jahr eingegangen Anträgen noch keiner genehmigt oder abgelehnt. Das Landratsamt Kronach hingegen hat im laufenden Jahr von 100 eingegangen Anträgen schon 69 genehmigt.
Strenge Vorschriften: Nur ein Feigenblatt?
Hat ein Jäger im Landkreis Kronach die begehrte Ausnahmegenehmigung, darf er die Technik nur im erlaubten Jagdrevier nutzen. Außerhalb des genehmigten Reviers muss die Nachtsichttechnik getrennt von dem Zielfernrohr bzw. der Jagdlangwaffe transportiert und aufbewahrt werden. Außerdem dürfen nur sogenannte "Dual-use"-Nachtsichtvorsatzgeräte und Infrarot-Strahler verwendet werden. Kompaktgeräte, bei welchen die Nachtsichttechnik im Zielfernrohr integriert ist, sind nicht zulässig. Kritiker bemängeln, dass diese bürokratischen Vorschriften nur ein Feigenblatt sind. Denn das Ergebnis, dass der Jäger bei Dunkelheit besser sehen und schießen kann, sei das gleiche wie bei einem verbotenen Nachtzielgerät.
Was nützen andere Methoden?
Auch andere Methoden, der Wildschweinplage Herr zu werden, sind in der Jägerschaft umstritten. Der Bayerische Jagdverband lehnt eine Aufhebung der Schonzeiten für Keiler und Bachen kategorisch ab. Eine Bache, also ein Muttertier, zu schießen und dann die Frischlinge verhungern zu lassen, verstoße gegen das Tierschutzgesetz. Auch die Aufstellung von sogenannten Saufängen ist umstritten. Die Wildschweine werden in diese Fallen gelockt und dann erschossen. Für die Tiere bedeutet das nach Ansicht der Kritiker vor dem Tod: Panik und Stress. Befürworter dagegen betonen, es gäbe unzählige wissenschaftliche Untersuchungen, dass das genau so tierschutzgerecht sei wie jede Drück- und Treibjagd. Im Landkreis Cham beispielsweise gibt es bereits 13 solcher Saufänge.