Die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit wird seit Jahresbeginn digital auf den Weg gebracht: eAU nennt sich das in Kurzform. Das gilt aber nur bei gesetzlich Versicherten. Für privat Versicherte wird erst einmal weiter gelten, dass sie nach dem Arztbesuch die Bescheinigungen an den Arbeitgeber weiterleiten müssen.
Bei gesetzlich Versicherten schickt der behandelnde Arzt die Bescheinigung an die Krankenkasse des Patienten. Die bereitet die Angaben so auf, dass der Arbeitgeber sie für den jeweiligen Erkrankten abrufen kann. Dabei erfährt der Arbeitgeber auch weiterhin nicht, an was der Betroffene konkret erkrankt ist, nur dass er es ist und wie lange.
Trotz digitaler Krankmeldung: Informationspflicht bleibt
Die gesetzlich versicherte Arbeitskraft braucht den gelben Schein, anders als bisher, zwar nicht mehr an die Personalabteilung zu schicken. Er oder sie haben aber weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, dass sie nicht zur Arbeit kommen können.
Das Wort "unverzüglich" hat das Bundesarbeitsgericht in etlichen Urteilen sehr strikt ausgelegt. Ein paar Tage erst einmal warten und dann erst eine Mail schicken oder beim Chef oder der Chefin anrufen, ist den obersten Richtern dann doch zu lang. Das elektronischen Verfahren entbindet nicht von dieser Pflicht – im Gegenteil. So erfährt der Arbeitgeber rechtzeitig über den Gesundheitszustand seiner Arbeitskraft, kann sich schnell die eAU bei der Kasse besorgen und stoppt nicht erst einmal das Einkommen.
Bescheinigung des Arztes dient als Beweis
Ganz ohne gelben Schein in Papierform funktioniert das digitale Verfahren allerdings auch nicht. Der Arzt muss dem Patienten weiterhin eine Bescheinigung ausdrucken. Die sollte laut DGB Rechtsschutz GmbH auch aufbewahrt werden. Es dient als Beweismittel, wenn es über die Krankschreibung zum Streit mit dem Arbeitgeber kommt. Auch die digitale Technik kann ja mal versagen.
- Zum Artikel: Krankschreibungen per Telefon bis Ende März 2023 möglich
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