Für qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern außerhalb der EU soll es künftig einfacher und attraktiver werden, eine Stelle in Deutschland anzunehmen - der Weg für die erleichterte Zuwanderung nach Deutschland ist frei. Der Bundesrat billigte am Freitag das von der Ampel-Koalition vorgelegte Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das dem Arbeitskräftemangel in Deutschland entgegenwirken soll.
Vorgesehen ist demnach unter anderem ein Punktesystem nach kanadischem Vorbild und eine erleichterte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Erleichtert wird für Fachkräfte auch der Familiennachzug. Künftig sollen diese nicht nur die sogenannten Kernfamilie, sondern auch Eltern und Schwiegereltern nach Deutschland holen können.
- Zum Artikel: "Fachkräftemangel: Was bringt das neue Gesetz?"
Weniger Bürokratie: Neuregelung soll Fachkräftemangel mildern
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist die Reform eines Gesetzes, das der Bundestag vor drei Jahren beschlossen hatte. Die neue Regelung senkt bestehende Gehaltsschwellen der "Blauen Karte EU" ab und erleichtert Bedingungen für Berufsanfänger. Eine sogenannte Chancenkarte soll Menschen auch ohne Berufsabschluss Möglichkeiten für einen Arbeitsplatz in Deutschland geben. Dafür müssen Arbeitskräfte zunächst eine Vorqualifikation nachweisen und über deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Eine Sonderregel gibt es für bereits in Deutschland befindliche Asylbewerber. Wenn diese vor dem 29. März 2023 eingereist sind und eine entsprechende Qualifikation und ein Arbeitsplatzangebot haben oder bereits arbeiten, können sie das Asylverfahren beenden und eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen. Dieser sogenannte Spurwechsel war bisher nicht ohne Ausreise und neue Visaverfahren möglich.
Fachkräftemangel: "Alles Erdenkliche unternehmen"
Die Neuregelung soll dem zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangel in Deutschland entgegenwirken. Wirtschaftsverbände hatten deswegen wiederholt auf erleichterte und vor allem unbürokratischere Regeln gedrängt. Zur Umsetzung der neuen Vorschriften legte die Bundesregierung auch eine Verordnung vor, der der Bundesrat ebenfalls zustimmte.
"Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist ein Schlüssel für unsere Wirtschaft und den Wohlstand unserer Gesellschaft", sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) in der Debatte. Sie verwies auf den Mangel an Fach- und Arbeitskräften in vielen Bereichen, besonders aber in der Pflege.
"In jedem sechsten Betrieb fehlen Arbeits- und Fachkräfte", sagte NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne). Der Fachkräftemangel sei längst zu einer Fachkräftekrise geworden. "Wir müssen alles Erdenkliche unternehmen, um dieser Fachkräftekrise zu begegnen." Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) drang darauf, zusätzlich auch Asylbewerbern mit einer Duldung die Arbeitsaufnahme und den Verbleib in Deutschland zu erleichtern.
Antrag aus Bayern nicht angenommen
Die Länderkammer stimmte nicht für den Antrag aus Bayern, in der Sache den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die bayerische Regierung lehnt das Gesetz in allen wesentlichen Teilen ab. Die Union hatte es im Bundestag ebenfalls abgelehnt. Das Gesetz gehe weit über das Thema Fachkräftezuwanderung hinaus und senke die Zuwanderungshürden für Nicht- oder Geringqualifizierte erheblich, hieß es aus Bayern. Die Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit Deutschlands werde ignoriert.
Weltweit modernstes Einwanderungsrecht: Faeser lobt Neuregelung
"Wir brauchen und wir wollen Zuwanderung", betonte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Angesichts des Arbeitskräftemangels sei es "notwendig, kluge Köpfe und helfende Hände aus anderen Ländern zu werben". Mit der Neuregelung erhalte Deutschland weltweit das "modernste Einwanderungsrecht", betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
"Dieses Gesetz kommt nicht zu früh, es kommt eher Jahre zu spät", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Es sei wichtig, Unternehmen mehr Möglichkeiten zu geben, selbst Fachkräfte anzuwerben und "darüber entscheiden zu lassen, welche Leute zu ihnen kommen".
Mit Informationen von AFP und KNA
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