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Prüfverfahren Schufa

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Lücken beim Prüfen von Auskunfteien

Lücken beim Prüfen von Auskunfteien

Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa speichern Daten über Millionen von Bürgern. Geprüft werden sie von den Datenschutzbeauftragten der Länder. Doch die verlassen sich nach BR-Recherchen auf Gutachten - bezahlt von den Auskunfteien.

Auskunfteien wie die Schufa müssen ihre Scoring-Verfahren, mit denen sie die Kreditwürdigkeit von Millionen von Menschen berechnen, den Datenschutzbehörden der Länder vorlegen. Aber: Diese prüfen vor allem auf Basis von Gutachten - und diese Gutachten werden von den Auskunfteien selbst in Auftrag gegeben und bezahlt. Das ergaben Recherchen des Bayerischen Rundfunks.

Experten wie der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar oder der Ex-Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein Thilo Weichert halten das Prüfsystem für unzureichend. Sie fordern eine unabhängige Prüfung, eine Art "Algorithmus-TÜV", der mehr Sicherheit und Transparenz für Verbraucher bringen würde.

Denn derzeit können Bürger von der Schufa, von Creditreform, Infoscore und anderen Auskunfteien lediglich ihren Score erfahren – und welche Daten die Unternehmen über sie gespeichert haben. Nicht aber, wie diese genau bewertet werden. Die Formel dafür gilt als Geschäftsgeheimnis.

Um schon vor einer möglichen Gesetzesänderung mehr Licht ins Dunkel zu bringen, hat die Initiative OpenSchufa im Februar Bürger dazu aufgerufen, ihre Schufa-Auskunft zu beantragen. Jetzt startet die Initiative eine Internetplattform, über die Verbraucher diese Auskunft hochladen und damit an OpenSchufa weitergeben können. Ziel der Aktion ist es, mithilfe dieser Daten mehr über den Schufa-Algorithmus zu erfahren. Die Schufa rät davon ab, die eigene Auskunft weiterzugeben.

Die gesamte Recherche finden Sie unter br.de/schufa oder br.de/nachrichten/luecken-im-pruefsystem-von-auskunfteien-100.html