Wer nach Venedig als Tagestourist reist, sollte sich vorher erkundigen, ob für den geplanten Reisetag ein sogenannter Zugangsbeitrag fällig wird. Zunächst für bestimmte Termine zwischen April und Juli erhebt die Lagunenstadt fünf Euro von Tagestouristen. Die Zahlung soll vorab auf einem Online-Portal der Stadtverwaltung [externer Link] beglichen werden.
Touristen bekommen dann einen QR-Code, den sie bei Kontrollen vorzeigen müssen, wenn sie Strafzahlungen vermeiden wollen. Die Strafen liegen zwischen 50 und 300 Euro, zuzüglich 10 Euro erhöhtem Zugangsbeitrag. Wer in Venedig übernachtet, ist vom Zugangsbeitrag befreit. Übernachtungsgäste sollten sich auf derselben Homepage aber ebenfalls einen QR-Code besorgen, als Befreiungs-Bestätigung.
Auch für Übernachtungsgäste gilt allerdings weiterhin, dass sie eine Steuer zahlen müssen, die die Stadt Venedig auf ihrer deutschsprachigen Online-Seite "Kurtaxe" nennt. Je nach Art der Unterkunft liegt die Steuer bei 1 bis 5 Euro pro Person und Nacht.
Beschränkungen für E-Biker in den Cinque Terre
Einen anderen Weg, um den "Over-Tourism" einzudämmen, gehen Lokalpolitiker im norditalienischen Nationalpark Cinque Terre. Für diesen Sommer ist angekündigt, dass nur eine begrenzte Zahl von Elektrofahrrädern in den malerischen Dörfern an der ligurischen Küste abgestellt werden darf. Gegebenenfalls wird der Zugang für weitere E-Bikes gesperrt. Auch die Zahl der Kanus und Ruderboote, die an Stränden haltmachen, wird reglementiert.
Im Video: In Italien gibt es Neuerungen, auf die sich Reisende einstellen sollten
Kleidervorschriften für Badetouristen
Was in Venedig für Tagestouristen ohne Zugangsbeitrags-QR-Code gilt, das gilt im beliebten norditalienischen Badeort Lignano für Reisende, die jenseits des Strandes in Badekleidung gesichtet werden: Sie müssen mit beträchtlichen Strafen rechnen. Wer nur mit Bikini oder Badehose durch Lignano flaniert, riskiert Bußgelder zwischen 25 und 300 Euro. Es gehe darum, dass auch Touristen "angemessene Kleidung tragen, die dem Anstand des Ortes entspricht", heißt es in der entsprechenden Vorschrift der lokalen Verwaltung.
Schon lange Tradition: Bedeckungs-Gebot in Kirchen
Zu viel nackte Haut ist in ganz Italien schon immer in bestimmten Gebäuden verpönt: An den Eingängen von Kirchen stehen meist Schilder, deren Inhalt die Verwaltung des Doms von Florenz so zusammenfasst: "Schulterfreie Kleidung (Spaghetti-Träger, Tank- oder Tube-Tops) ist nicht erlaubt. Das Tragen von Oberteilen mit tiefen Ausschnitten sollte möglichst vermieden werden. Kurze Hosen und Röcke müssen mindestens knielang sein."
Manche Kirchen bieten an, am Eingang einen Einweg-Überwurf zu kaufen, um seine Blößen zu bedecken. Aber darauf, dass es solche Angebote gibt, können Reisende sich nicht verlassen.
Kirchen kosten immer öfter Eintritt
Die Tradition Italiens, dass die Besichtigung einer Kirche grundsätzlich keinen Eintritt kosten sollte, bröckelt immer stärker. In Venedig oder Florenz wird für die touristisch besonders relevanten Gotteshäuser schon seit vielen Jahren eine Besichtigungsgebühr verlangt. In Rom hingegen mussten sich Reisende über Kirchen-Eintrittsgelder lange Zeit keine Gedanken machen. Um etwa den Petersdom zu besuchen, muss man nur Zeit investieren, weil die Taschenkontrolle mitunter einige Wartezeit erfordert.
Aber im Pantheon werden seit vergangenem Jahr fünf Euro Eintrittsgeld fällig. Wer sicher sein will, dass er zur gewünschten Zeit den einstigen römischen Tempel besuchen kann, der heute eine Kirche ist, kann ein Ticket bestellen.
Noch höhere Auto-Bußgelder geplant
Autofahrern, die in Italien gegen Verkehrsregeln verstoßen, drohen demnächst noch deutlich höhere Strafen. Die auch jetzt schon zum Teil beträchtlichen Beträge sollen noch einmal deutlich steigen, und zwar "drastisch", wie der ADAC es formuliert. Wer sich nicht laufend informieren will, ob die Verschärfung schon in Kraft getreten ist, sollte also jetzt schon daran denken: Falschparken, Rasen, Fahren mit zu viel Alkohol im Blut oder einem Telefon in der Hand kann in Italien sehr teuer werden.
Zum Hören: Neue Regeln für Italien-Touristen
Dieser Artikel ist erstmals am 12. Mai 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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