Nur in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses brennt am frühen Morgen Licht. Die teils massiv gestiegenen Preise für Gas und Strom bereiten viele Menschen in Deutschland finanzielle Schwierigkeiten.
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Nur in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses brennt am frühen Morgen Licht (Symbolbild)

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Nicht nur Gaspreisbremse: Auch Strom soll billiger werden

Energiepreise in bisher nicht gekannter Höhe: Das trifft nicht nur auf Gas zu, sondern auch auf Strom. Auch hier will die Bundesregierung entlasten - etwa über einen günstigeren Basis-Verbrauch. Unterschiede zur Gaspreisbremse gibt es aber schon.

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Noch ist die Gaspreisbremse nicht endgültig beschlossen, da gibt es bereits viel Kritik daran, dass damit ja nur diejenigen entlastet würden, die Gas verbrauchen. Dem tritt die Bundesregierung jetzt entgegen: Ähnlich wie beim Gas will sie offenbar auch beim Strom den Basisverbrauch verbilligen. So jedenfalls steht es in einem Konzeptpapier, aus dem die Nachrichtenagentur Reuters zitiert.

"Orientierung an Vorschlägen der Gaspreiskommission"

Laut dem Papier aus dem Wirtschaftsministerium soll der Mechanismus beim Strom der Gaspreisbremse ähneln: "Soweit möglich und sinnvoll" werde man sich an den Vorschlägen der Gaspreiskommission orientieren. Sprich: 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs verbilligen. Und was oben drauf kommt, muss zum aktuell teuren Marktpreis bezogen werden - damit auch noch ein Sparanreiz bestehen bleibt.

Allerdings: Von der Übernahme einer kompletten Abschlagszahlung, wie die Gaspreiskommission sie vorgeschlagen hat, ist in dem Papier mit Blick auf den Strom nicht die Rede.

Finanzierung über Zufallsgewinne der Stromerzeuger

Was die Finanzierung angeht, plant die Bundesregierung offenbar eine Abschöpfung der sogenannten "Zufallsgewinne", also der sehr hohen Erlöse, die auf die Energiekrise zurückzuführen sind und nie eingepreist wurden. Damit kommt sie einem Vorschlag der EU-Kommission nach. Diese Zufallsgewinne sollen ab Dezember abgeschöpft werden - und dann den Verbrauchern zugute kommen.

Wie genau das funktionieren soll, muss aber noch erarbeitet werden, heißt es. Dem Papier zufolge erwägt die Regierung auch Ausnahme-Regeln. So soll bei Strom aus Steinkohle, Erdgas und Biomethan wohl nicht abgeschöpft werden, denn hier seien die Erzeugungskosten besonders hoch. Und wieviel sich das Wirtschaftsministerium insgesamt von der Maßnahme verspricht, ist bisher auch noch nicht klar.

"Auch bei Nicht-Gaskunden Härtefälle abfedern"

Härtefälle abfedern: Vor allem darum geht es der Bundesregierung in der Energiekrise, wie die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, deutlich gemacht hat. Nach ihren Worten müssen deshalb auch Nicht-Gaskunden entlastet werden: "Wir wissen, dass auch andere Energieträger spürbar teurer geworden sind. Darum arbeiten wir auch hier an Lösungen."

Nach jetziger Planung sollen sowohl die Gas- als auch die Strompreisbremse am 18. November im Kabinett beschlossen werden. Damit können die Verbraucher aller Voraussicht nach noch vor dem Jahreswechsel mit ersten Entlastungen rechnen.

Ifo-Institut: Weiterbetrieb der AKW sorgt für Entspannung

Auch das Machtwort von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit Blick auf den Weiterbetrieb der drei verbliebenen Atomkraftwerke dürfte die Strompreise beeinflussen. Das Münchner Ifo-Institut jedenfalls geht davon aus, dass der Streckbetrieb bis Mitte April die Preise um etwa neun Prozent drücken wird. Energieökonom Mathias Mier sagte der "Augsburger Allgemeinen", die kritische Phase liege zwischen Dezember und April. In diesen Monaten sei mit einem spürbaren Preiseffekt zu rechnen.

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