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Flüchtlinge warten am 02.11.2015 auf deutschen Grenzseite bei Wegschei

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Seehofers "Masterplan Migration" - Wer darf abgewiesen werden?

Der „Masterplan Migration“ von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ist noch nicht veröffentlicht. Aber schon jetzt gibt es heftige Diskussionen darüber, wer an der Grenze abgewiesen werden und wer einreisen darf. Von Rüdiger Kronthaler

63 Punkte umfasst der geplante "Masterplan Migration" von Bundesinnenminister Horst Seehofer. Offiziell vorgestellt wurde der Plan noch nicht. Um welche Gruppen geht es? Wer darf einreisen, wer an Deutschlands Grenze abgewiesen werden?

Migranten ohne Papiere

Heute schon dürfen Menschen ohne gültige Papiere an der Grenze abgewiesen werden. Falls sie aber Asyl in Deutschland beantragen wollen, haben sie nach der Genfer Flüchtlingskonvention das Recht dazu und dürfen einreisen.

Migranten, denen in Deutschland bereits Asyl verwehrt wurde

Nach einer individuell festgelegten Frist dürfen auch Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, erneut in Deutschland Asyl beantragen. Der Grund ist, dass sich beispielsweise die Sicherheitslage in ihrem Herkunftsland in der Zwischenzeit verschlechtert haben könnte. Um das zu prüfen, dürfen sie erneut einreisen.

Migranten, die nach dem Dublin-Verfahren in einem sicheren Land registriert wurden

Normalerweise ist das Land, in dem ein Flüchtling registriert wird, für das Verfahren zuständig - zum Beispiel Griechenland. Allerdings sieht das Dublin-3-Abkommen Ausnahmen vor: Beispielsweise wenn ein enges Familienmitglied gerade in Deutschland Asyl beantragt hat oder wenn die Lebensbedingungen für Asylsuchende in Griechenland nicht zumutbar sind. Was zumutbar ist, ist allerdings Auslegungssache der Richter. Fest steht aber, dass ein Asylsuchender nach der europäischen Dublin-3-Verordnung das Anrecht hat, dass sein Antrag auf jeden Fall geprüft wird. Besteht nach sechs Monaten keine Klarheit darüber, welches Land zuständig ist, dann wird das Verfahren in Deutschland eröffnet.

Dublin-Verfahren bereits gängige Praxis

Die Zurücksendung nach der Dublin-Vereinbarung ist übrigens längst Praxis in Deutschland: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) stellte nach eigenen Angaben vom 1. Januar bis 30. April dieses Jahres 21.523 Übernahmeersuchen an andere EU-Staaten aus. In 14.652 Fällen stimmten die Mitgliedstaaten der Übernahme auch zu. 3178 Personen wurden in diese Länder zurückgesandt.

Worum geht es bei den aktuellen EU-Verhandlungen?

Die Mittelmeerländer sind von den Flüchtlingsströmen stärker betroffen als die zentraleuropäischen Länder. Deswegen hat die EU-Kommission vorgeschlagen, dass Flüchtlinge sich zwar in den Ankunftsländern registrieren lassen, aber dann auch auf andere Länder verteilt werden. Wer auf eigene Faust trotzdem weiterreist, hätte sein Recht auf Asyl verwirkt. Gleichzeitig sollen klare europaweite Standards bei der Versorgung von Asylsuchenden eingeführt werden. Darüber konnten sich EU-Innenminister aber nicht einigen. Am 28. und 29. Juni sollen dies die Regierungschefs entscheiden.