Die Bilanz der Unfallstatistiken sieht eigentlich gut aus: Reisebusse gelten als sehr sicheres Verkehrsmittel. Laut vorläufiger Zahlen des Statistischen Bundesamts (externer Link) sind 2023 durch Busunfälle 16 Personen gestorben, bei Autounfällen waren es 1.183. Insgesamt kommt es selten zu Unfällen im Fernbusverkehr.
Aber wenn doch, dann könne das schnell gefährlich werden, so der Verband Unfallforschung der Versicherer (UDV), insbesondere, wenn der Bus auf der Seite landet und die Türen nicht mehr geöffnet werden können. Um solche schweren Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit bei Busreisen zu erhöhen, gibt es eine Reihe an Maßnahmen, die ganz unterschiedliche Aspekte dieses Verkehrsmittels betreffen: Allen voran ein sicheres Verhalten der Busfahrerinnen und Busfahrer und der Fahrgäste, aber auch eine geeignete Planung der Omnibusunternehmen und sichere Fahrzeuge.
Zusätzliche Ausstattung in Bussen empfohlen
Laut TÜV gehören Busse zu den sichersten Fahrzeugen, mit einer durchschnittlichen Quote erheblicher Mängel von 11,7 Prozent. Bei Autos lag diese Quote bei 17,9 Prozent.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt aber, dass Reisebusunternehmen bei ihren Fahrzeugen für mehr Sicherheit sorgen, als die gesetzlichen Standardprüfungen erfordern, beispielsweise durch Brandmelder in Toiletten oder im Motorraum.
Sicherheitsgurte müssen nicht nachgerüstet werden
Intelligente Technologien können außerdem zur Sicherheit beitragen: Spurhalte- und Notbremsassistenten oder der sogenannte "Blind Spot Monitor", der den Toten Winkel überwacht. Einige solcher Systeme sind inzwischen Pflicht, allerdings lediglich bei Neuzulassungen.
Das gilt auch für Anschnallgurte: Reisebusse, die vor der Einführung der Gurtpflicht im Jahr 1999 zugelassen wurden, sind nicht verpflichtet, nachzurüsten. Doch wo ein Gurt vorhanden ist, wird er nicht automatisch genutzt.
Wie Fahrgäste die Sicherheit bei Busreisen prüfen können
Zwar gilt in Reisebussen – wie auch in Autos – eine Anschnallpflicht, auf die der Busfahrer hinweisen muss, jedoch ist jede volljährige Person selbst dafür verantwortlich, den Gurt anzulegen. Darüber hinaus empfiehlt der DVR (externer Link) Fahrgästen, sich schon vor Antritt der Reise genau zu informieren, etwa über die Qualifikation der Busfahrerinnen und Busfahrer. Hilfreich könne es sein, sich über mögliche Sicherheitstrainings oder Fahrerschulungen zu informieren oder deren nationale bzw. internationale Fahrerfahrung abzufragen.
Auch sollten Fahrgäste sich vom Reisebusunternehmen bestätigen lassen, dass die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten der Fahrerinnen und Fahrer eingehalten wurden. Bei längeren Fahrten könne man sich erkundigen, ob entsprechend der Reisezeit ein zweiter Fahrer notwendig ist.
Gütesiegel geben Auskunft über Sicherheit im Reisebus
Unmittelbar vor dem Einsteigen ließe sich außerdem am Bus nachsehen, ob gültige Plaketten der jährlichen Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP) angebracht sind. Einen Hinweis, dass ein Reisebusunternehmen zusätzliche Sicherheitskriterien erfüllt, liefert das Gütesiegel "Sicherer Busbetrieb" von TÜV und DEKRA, oder die Bescheinigung "Sicherheit im Reisebus" des DVR.
Geprüft sein muss nicht nur das Fahrzeug, sondern auch der Fahrer oder die Fahrerin – zumindest muss die entsprechende Fahrerlaubnis vorliegen. Der DVR legt den Busunternehmen weitere Schulungen ihrer Mitarbeiter nahe, etwa zu Themen wie Verkehrssicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz oder Verhalten in Notfallsituationen.
Sicherheitsunterweisung wie im Flugzeug auch im Bus
Vor Fahrtantritt hält der DVR es für sinnvoll, dass der Busfahrer oder die Busfahrerin – ähnlich wie im Flugzeug – eine Sicherheitsunterweisung durchführt.
Darin sollten beispielsweise Hinweise auf Nothämmer an den Fensterscheiben enthalten sein, mit denen im Notfall die Scheiben eingeschlagen werden können, oder, dass auch Dachluken als Notausstiege genutzt werden können.
Regeln für Busfahrerinnen und Busfahrer
Während der Fahrt übernehmen Busfahrerinnen und Busfahrer eine große Verantwortung. Deshalb schreibt der Gesetzgeber eine maximale Geschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen vor. Ebenfalls gesetzlich festgelegt ist die tägliche Lenkzeit von neun Stunden, auf die elf Stunden Ruhezeit folgen müssen. Diese kann aber drei Mal pro Woche auf neun Stunden verkürzt werden. Wird auch in der Nacht gefahren, muss sich abgewechselt werden, ansonsten muss nach drei Stunden eine Pause stattfinden.
Die Lenk- und Ruhezeiten müssen digital dokumentiert werden – falls sie nicht eingehalten werden, drohen Bußgelder. Der DVR rät den Busunternehmen daher zu einer sinnvollen Dienstplanung. Für Busfahrerinnen und Busfahrer gilt außerdem eine 0,0 Promille-Grenze – Alkohol am Steuer ist in Bussen also gänzlich verboten. Erlaubt hingegen ist es Reisebussen, andere Fahrzeuge zu überholen, selbst wenn in dem Autobahnabschnitt ein Überholverbot für LKW gilt.
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