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Putentransport auf dem Weg zum Schlachthof

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Tierschützer reichen Verbandsklage gegen Putenmast ein

Tierschützer reichen Verbandsklage gegen Putenmast ein

Zwei Tierschutz-Organisationen haben in Baden-Württemberg Verbandsklage gegen die gängigen Zustände in der Putenmast eingereicht. Das könnte das Ende der heute üblichen Massentierhaltung von Puten bedeuten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Den beteiligten Tierschutzorganisationen Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. geht es um nichts anderes als die Abschaffung heute gängigen Form der Putenmast . Sie kritisieren sowohl die Überzüchtung und das betäubungslose Schnabelkürzen als auch die Haltung von 10.000 und mehr Tieren auf engstem Raum in verdreckten Hallen sowie fehlendes Beschäftigungsmaterial und hohe Fehlbetäubungsraten bei der Schlachtung.

"Systematische Verstöße gegen das Tierschutzgesetz"

Konkret geht es darum, dass Tierschützer in einer Putenmast im Kreis Schwäbisch Hall nach ihrer Einschätzung unhaltbare Bedingungen dokumentiert haben. Das zuständige Veterinäramt sprach dagegen von einer "guten Putenhaltung" und unternahm nach Darstellung der Tierschützer nichts.

"Aus unserer Sicht wird in der Putenmast systematisch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen." Mahi Klosterhalfen, Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.

Weg durch alle Instanzen

Das werden die Gerichte jetzt überprüfen. Im konkreten Fall stehen bislang nur die Tierschützer vor Gericht, die die Aufnahmen angefertigt haben. Das ändert sich durch die jetzt eingereichte Tierschutz-Verbandsklage.

"Vor Gericht wird es zwar streng genommen nur um eine konkrete Putenmastanlage gehen, aber wir rechnen damit, dass der Fall durch drei Instanzen gehen wird. Die Bundesregierung wird im Erfolgsfall gezwungen sein, eine Verordnung zu erlassen, die mit der heute üblichen Putenmast nicht mehr viel zu tun hat." Ira Belzer, Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V.

Bislang hat sich der Verband Deutscher Putenerzeuger nur freiwillige Regeln zur Haltung von Mastputen gegeben. "Bei der Erstellung der freiwilligen Eckwerte wurden zwar Tierschutzorganisationen angehört, aber ihre Forderungen wurden weitestgehend ignoriert", so Klosterhalfen. "Wir brauchen keine freiwilligen Vereinbarungen, die das Tierschutzgesetz unterlaufen, sondern verbindliche Regeln."