Zehn US-Dollar, also neun Euro - diesen Betrag müssen Touristen bei der Einreise auf die indonesische Urlaubsinsel Bali künftig Zahlen. Ab 2024 wird die Gebühr fällig, sie gilt pro Person. Das Geld soll der Tourismusbehörde zufolge vor allem für Programme zum Schutz der Umwelt und Kultur auf der Insel verwendet werden, wie am Donnerstag in einem Rundschreiben bekannt gemacht wurde. Bali ist bei Besuchern aus aller Welt vor allem für seine Reisterrassen, Hindu-Tempel und Strände bekannt.
Die Gebühr wird ab dem 1. Januar 2024 direkt am Flughafen oder an den Seehäfen kassiert. Urlauber müssen die Quittung und einen entsprechenden Aufkleber aufbewahren, bis sie Bali wieder verlassen. "Mit dieser Politik wollen wir das Bewusstsein und die Verantwortung ausländischer Touristen stärken, sich am Schutz der Umwelt und Kultur Balis zu beteiligen", sagte Putu Astawa, Leiter des Tourismusbüros.
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Nackt an heiligen Orten posiert: Touristen aus Bali ausgewiesen
Die Trauminsel hatte zuletzt Schlagzeilen mit dem Fehlverhalten ungenierter Touristen gemacht. Einige wurden gar ausgewiesen, nachdem sie nackt auf dem, für Hindu heiligen, Vulkan Agung und an anderen sakralen Orten posiert hatten. Provinzgouverneur Wayan Koster kündigte daraufhin harte Maßnahmen an. Vergangene Woche erklärte er, Bali zu einem Ziel für Qualitätstourismus und anspruchsvolle Gäste machen zu wollen, die die lokale Kultur respektierten.
Vor der Corona-Pandemie hatte die Insel mit rund 4,2 Millionen Einwohnern jährlich mehr als 6,2 Millionen ausländische Urlauber empfangen - dann aber kam die wichtige Tourismusbranche fast völlig zum Erliegen. Seit dem Ende der Pandemie hat der Besucherstrom wieder stark zugenommen.
Bettensteuer: Auch München will Touristenabgabe
Auch in Bayern wurde im März eine Art Gebühr für Touristen beschlossen: Die Übernachtungssteuer. Die Regierung von Oberbayern hatte jedoch die Umsetzung der Steuer unter Verweis auf das vom Landtag am 10. März geänderte Kommunalabgabengesetz untersagt. Nach dem Verbot hat die Stadt München beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht.
Konkret ging es um fünf Prozent, die volljährige Hotelgäste auf ihren Übernachtungspreis obendrauf zahlen sollten - nicht aber auf Zusatzangebote wie Frühstück oder Sauna. In anderen Städten in Deutschland gibt es eine solche Übernachtungssteuer bereits seit längerem. Ziel ist, auch Übernachtungsgäste an den Kosten für städtische Infrastruktur wie Bäder oder U-Bahnen zu beteiligen.
Mit Informationen von dpa
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