Bildrechte: pa / dpa / Ernst Weingartner / CHROMORANGE
Bildbeitrag

Bauplan mit Sparschwein und Geldscheinen, Symbolbild

Bildbeitrag
>

Wichtiger Richterspruch für Bausparer

Wichtiger Richterspruch für Bausparer

Das Landgericht Karlsruhe hat ein Urteil gefällt, das viele Bausparer betreffen könnte: Es erklärte eine Klausel für unwirksam, nach der die Bausparkasse Badenia Verträge nach 15 Jahren Laufzeit kündigen konnte.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock.

Die Vertragsklausel sollte dem Unternehmen ermöglichen, nach vorheriger Ankündigung einen Bausparvertrag zu kündigen, wenn dieser nach 15 Jahren die Zuteilungsvoraussetzungen nicht erreicht hat oder ein Kunde die Zuteilung des Bauspardarlehens nach 15 Jahren noch nicht angenommen hat. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geklagt.

Benachteiligung der Sparer

Das Gericht befand nun, die Klausel bedeute in ihrer konkreten Formulierung eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer (Az.: 10 O 509/16). Die Karlsruher Entscheidung könnte Pilotcharakter haben, denn auf eine ähnliche Klausel setzen auch die Landesbausparkasse (LBS) Südwest und der Verband der Privaten Bausparkassen. Dagegen laufen ebenfalls Klagen von Verbraucherschützern.

Google Maps

Wir verwenden Karten von Google Maps, um Sie bei Nachrichtenartikeln zu informieren, wo ein Ereignis stattfindet/stattgefunden hat. Bitte informieren Sie sich über die Datenschutzrichtlinien von Google (http://www.google.de/intl/de/policies/privacy). Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in den Datenschutzeinstellungen geändert werden. Falls Sie einen Ad-Blocker verwenden, müssen Sie dort ggf. BR.de als Ausnahme hinzufügen, damit die Datenschutzeinstellungen angezeigt werden können.