Bundesinnenministerium hält "Compact"-Verbot weiter für begründet

Berlin: Das Bundesinnenministerium hält ungeachtet der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sein Verbot des rechtsextremistischen Magazins „Compact“ weiter für begründet. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, man habe das verfassungsfeindliche und aggressiv-kämpferische Agieren des Magazins in der Verbotsverfügung umfassend begründet und durch Beweismaterial der Sicherheitsbehörden belegt. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht einem Eilantrag der Compact-Magazin GmbH gegen das Verbot stattgegeben. Die Zeitschrift darf nun unter Auflagen weiter erscheinen. Mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit bestehen laut Gericht Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots. Die AfD forderte Innenministerin Faeser zum Rücktritt auf und sprach von einer gewaltigen Ohrfeige für die SPD-Politikerin.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 14.08.2024 22:00 Uhr

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