Bundestag beschließt Mutterschutz nach Fehlgeburten

Berlin: Erleidet eine Frau in der 13. Schwangerschaftswoche oder später eine Fehlgeburt, hat sie künftig Anspruch auf Mutterschutz. Das hat der Bundestag am späten Abend einstimmig beschlossen. Als Mutterschutzzeit gelten grundsätzlich die sechs Wochen vor der Entbindung sowie die acht Wochen nach der Geburt, in denen Frauen in der Regel nicht arbeiten. Bei Fehlgeburten stand Frauen der Mutterschutz bislang erst ab der 24. Schwangerschaftswoche zu.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 31.01.2025 00:00 Uhr

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