BVerfG bestätigt Unterschriftenquorum für Landeslisten bei Wahl

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat vor den anstehenden Neuwahlen entschieden, dass kleine Parteien weiterhin eine bestimmte Anzahl an Unterschriften vorlegen müssen. Kleine und neue Parteien müssen für die Zulassung ihrer Landeslisten bis zu 2.000 Unterstützer-Unterschriften sammeln. Die Chancengleichheit der Parteien wird den Karlsruher Richtern zufolge durch die Regelung nicht verletzt. Die ÖDP war schon letztes Jahr gegen die Regelung vors Bundesverfassungsgericht gezogen. Nachdem klar war, dass es vorgezogene Neuwahlen gibt, hatte sie zusätzlich einen Eilantrag in Karlsruhe gestellt.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 18.12.2024 11:00 Uhr

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