Kleinparteien müssen weiter Unterschriften sammeln

Karlsruhe: Kleine und neue Parteien sind auch in Zukunft verpflichtet, Unterschriften zu sammeln, um für eine Landtags- oder Bundestagswahl zugelassen zu werden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der ÖDP gegen die bisherige Regelung abgelehnt. Die ÖDP sah ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt. Bis zu 2.000 Unterschriften zusammenzubekommen, sei schwierig - besonders jetzt, wo die Wahl schon in gut zwei Monaten stattfinden soll. Für die kommende Bundestagswahl am voraussichtlich 23. Februar müssen Parteien ihren Antrag zur Teilnahme bis zum 7. Januar offiziell einreichen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 18.12.2024 09:45 Uhr

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