"Dubai-Schokolade" muss aus dem Emirat kommen

Köln: Sogenannte Dubai-Schokolade darf nur als solche verkauft werden, wenn sie in dem Emiraten hergestellt worden ist oder einen sonstigen geografischen Bezug dazu hat. Mit diesem Urteil hat das Landgericht Köln eine Entscheidung aus dem Dezember bestätigt. Der Betreiber eines Onlineshops hatte eine Schokolade mit dem Namen "Miskets Dubai Chocolate" und dem Werbetext "bringt den Zauber Dubais direkt zu Ihnen nach Hause" verkauft. Weil das Produkt jedoch in der Türkei hergestellt wird, sieht das Gericht eine "irreführende Herkunftstäuschung".

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 25.02.2025 19:00 Uhr

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