Garchinger Forschungsreaktor darf wie bisher weiter betrieben werden

München: Der Forschungsreaktor der Technischen Universität darf auch künftig mit hochangereichertem Uran betrieben werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geurteilt und damit eine Klage des Bund Naturschutz abgewiesen. Eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ist noch möglich. Der Neutronenreaktor in Garching bei München steht derzeit still. Nächstes Jahr soll er wieder hochgefahren werden - erneut mit hochangereichertem Uran. Umweltschützer sprechen von waffentauglichem und gefährlichem Material. Der Betrieb damit ist ihrer Ansicht nach illegal. Der Reaktor dient unter anderem der Medizin, etwa zur Herstellung von Radiopharmaka und zur Krebsbehandlung.

Sendung: BR24 Nachrichten, 19.06.2024 13:45 Uhr

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