Münchner Parkhausmord-Prozess wird wohl neu aufgerollt

Augsburg: Fast 20 Jahre nach dem Tod einer Münchner Parkhaus-Besitzerin kommt wieder Bewegung in den Fall. Das Landgericht Augsburg hat den Wiederaufnahmeantrag des wegen Mordes an seiner Tante verurteilten Mannes in zwei Punkten für zulässig erklärt. Das Gericht begründete den Beschluss damit, dass es inzwischen eine neue Aussage einer Zeugin gibt. Außerdem liegen zwei neue Sachverständigengutachten zum Tatablauf vor. Ob der Fall tatsächlich in einer Hauptverhandlung neu aufgerollt wird, ist allerdings noch nicht entschieden. Nach fast 17 Jahren im Gefängnis war der wegen Mordes verurteilte Neffe der Münchner Millionärin im vergangenen Jahr aus der Haft entlassen worden. Er hatte stets seine Unschuld beteuert.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 04.12.2024 12:00 Uhr

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