Sprengung von Geldautomaten soll härter bestraft werden

Berlin: Auf Geldautomaten-Sprenger könnten künftig schärfere Strafen zukommen. Gemeinsame Pläne von Bundesinnen- und -Justizministerium sehen Freiheitsstrafen von mindestens 2 Jahren vor - unter bestimmten Voraussetzungen sogar von bis zu 15 Jahren. In einer Mitteilung heißt es, wer Geldautomaten sprenge, riskiere das Leben unbeteiligter Menschen. Man habe es hier mit skrupellosen Tätergruppierungen und hochgefährlichen Sprengstoffen zu tun, so Bundesinnenministerin Faeser. Der Gesetzentwurf umfasst unter anderem Änderungen des Sprengstoffgesetzes. So sollen künftig auch der versuchte unerlaubte Erwerb und Umgang mit Explosivstoffen und explosiver Pyrotechnik sowie deren unerlaubte Lagerung und der Verkauf bestraft werden - außerdem ist vorgesehen, in bestimmten Fällen eine Telekommunikationsüberwachung zu ermöglichen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 20.07.2024 13:30 Uhr

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