Verfassungsbeschwerde gegen Tabaksteuer auf E-Zigaretten scheitert

Karlsruhe: Eine Beschwerde gegen die Tabaksteuer auf sogenannte Liquids für E-Zigaretten ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Karlsruhe hielt den Einspruch von drei Konsumenten und zwei Unternehmen für nicht gut begründet. Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, dass die Gesundheit durch E-Zigaretten weniger gefährdet sei als durch klassische Zigaretten. Das müsse sich in einer niedrigeren Steuer widerspiegeln. Die Richter verwiesen aber auf Sachverständige, die die Gefahren unterschiedlich bewertet hatten. Liquids werden in der E-Zigarette erhitzt. Die Raucher inhalieren dann den entstehenden Dampf. Es gibt die Flüssigkeiten mit und ohne Nikotin.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 12.12.2024 14:00 Uhr

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