Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

München: Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremen Verdachtsfdall beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht München soeben entschieden. Die Richter wiesen damit eine Klage der Partei ab. Die Partei hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt. Die Klage richtete sich auch dagegen, dass der Geheimdienst im Juni 2022 die Öffentlichkeit über die Beobachtung der AfD informiert hatte. Der Verfassungsschutz hat aus öffentlich zugänglichen Quellen Tausende von Seiten - darunter etwa Chatprotokolle und Redeauszüge - zusammengetragen, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung belegen sollen. Auf den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation wurde - bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung - noch verzichtet. In der Eilsache hatte die Partei in zwei Instanzen verloren.

Sendung: BR24 Nachrichten, 01.07.2024 10:15 Uhr

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