Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

München: Der Verfassungsschutz in Bayern darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall beobachten und darüber auch die Öffentlichkeit informieren. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden und damit eine Klage der AfD abgewiesen. Die Richter teilten mit, dass es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gibt. Dem Gericht liegen nach eigenen Angaben unter anderem tausende Posts in Social Media und von Aussagen von Veranstaltungen vor, in denen gegen die Würde von Menschen mit Migrationshintergrund verstoßen wird. Man könne nicht mehr von „verbalen Entgleisungen einzelner“ sprechen, hieß es. Seit Juni 2022 wird die AfD vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Ziel ist, herauszufinden, welche Rolle Extremisten in der Partei spielen. Dagegen hatte die bayerische AfD vor dem Verwaltungsgericht München geklagt. Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 01.07.2024 11:00 Uhr

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