Wohnungseigentümer muss Prozess-Gemeinschaftskosten mittragen

Karlsruhe: Wenn ein Wohnungseigentümer erfolgreich gegen einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft klagt, muss er sich trotzdem an den Prozesskosten beteiligen. Das hat der Bundesgerichtshof abschließend entschieden. Zur Begründung hieß es, nach der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer müssten die Verwaltungskosten inklusive der Kosten für einen Rechtsstreit anteilig auf alle umgelegt werden. Im vorliegenden Fall müssen sich drei von acht Wohnungseigentümern mit je 800 Euro an den Prozesskosten beteiligen, obwohl sie erfolgreich gegen einen Mehrheitsbeschluss der anderen geklagt hatten.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 19.07.2024 15:00 Uhr

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