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Auf Second-Hand-Plattformen wie ebay verkaufen Betrüger Waren, die sie gar nicht besitzen.

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Betrug in Second-Hand-Shops: Wenn man zwei Mal zahlen soll

Betrug in Second-Hand-Shops: Wenn man zwei Mal zahlen soll

Spielzeug so gut wie neu - günstig im Second-Hand-Shop gekauft. Doch es häufen sich die Fälle von Dreiecksbetrug, bei denen Käufer ein zweites Mal zur Kasse gebeten werden. Wir erklären, wie die Masche funktioniert und woran man sie erkennen kann.

In den Wochen vor Weihnachten werden bekanntlich Geschenke gekauft. Angesichts hoher Inflation gerne auch ein bisschen günstiger, zum Beispiel in einem Second-Hand-Shop. Und da gibt es viele, die Ware als neuwertig, nie genutzt oder sogar originalverpackt anbieten. Wenn der Shop dann noch einen Käuferschutz anbietet: Was soll da noch schief gehen?

Betrüger verkauft eine Ware, die er gar nicht hat

Zahlreiche Beschwerden beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland zeigen: So Einiges. Aktuelle Masche ist der Dreiecksbetrug, der in drei Schritten funktioniert:

  1. Der Käufer, nennen wir ihn Marlon, bestellt über ein Online-Portal bei einem (unseriösen) Verkäufer Spielzeug für seine Tochter und bezahlt den Kaufpreis an das Portal, zum Beispiel ebay. Ebay zahlt dem unseriösen Verkäufer den Kaufbetrag aus, sobald der Käuferschutz abgelaufen ist.
  2. Der unseriöse Verkäufer bestellt im Namen von Marlon die Ware auf Rechnung bei einem seriösen Shop oder sogar dem Originalhersteller - und lässt die Ware an Marlon schicken.
  3. Marlon packt das Spielzeug aus, wundert sich aber über eine weitere Rechnung, die der seriöse Shop seiner Lieferung beigelegt hat, denn der Shop hat sein Geld ja noch nicht bekommen. Marlon ist nun der Betrogene und soll zum zweiten Mal Geld für das Spielzeug bezahlen.

Dreiecksbetrug ist eine Form des Identitätsdiebstahls

Bei dieser Masche handelt es sich um eine Form des Identitätsdiebstahls, denn die Betrüger legen mit den bei der Bestellung in ihrem unseriösen Shop ergatterten persönlichen Daten wie Name, Postadresse und E-Mail ein Nutzerkonto bei einem anderen Shop an, der die beworbene Ware anbietet. Dort bestellt der Betrüger dann die Ware und lässt sie auf Rechnung an den arglosen Käufer schicken.

Betrügerische Verkäufer, die Markenkleidung, Spielzeug, Schuhe, Handtaschen oder Küchenutensilien anbieten, können laut Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) auf allen Second-Hand-Plattformen ihr Unwesen treiben, auf denen der Verkäufer die Kontaktdaten des Käufers erhält, so beispielsweise auf Vinted.

Verbraucherschützer sprechen von hoher Dunkelziffer

Das EVZ Deutschland ist für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher zuständig, die Probleme mit einem Unternehmen im EU-Ausland haben. Gut zehn Fälle wurden der EVZ in den letzten Wochen gemeldet, doch die Dunkelziffer sei viel höher, wie Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland zu BR24 sagt: "Vielen Betroffenen ist es unangenehm, solche Fälle zu melden, weil sie sich reinlegen haben lassen."

Um nicht auf diese Masche hereinzufallen, kann man den Account des Betrügers genau anschauen: Wann wurde der Account erstellt? Wie viele Produkte werden angeboten? Welche Art von Produkten? Ein junger Account mit einigen wenigen Produkten, die man jederzeit überall bestellen kann, sollte skeptisch machen. Ebenso, wenn das Produkt mit Herstellerfotos statt privaten Fotos beworben wird. “Normalerweise fordern Plattformen mich auf, Bilder von der Ware zu machen, wie sie bei mir zu Hause liegt und steht“, sagt Wojtal zu BR24.

Käuferschutz gilt nur wenige Tage

Besonders günstige Angebote sollten misstrauisch machen, wie das auch bei anderen Fake-Shops der Fall ist. Ratsam ist es auch, den Verkäufer sofort um einen Link zur Sendungsverfolgung zu bitten und zu prüfen, ob die Adresse des Verkäufers mit der Absenderadresse übereinstimmt. Wird die Ware im Originalkarton geliefert, sollte man prüfen, wer genau der Absender ist: der Verkäufer von der Plattform oder ein Shop, bei dem man nicht selbst bestellt hat?

Liegt der Lieferung die Rechnung eines Shops bei, bei der man nicht bestellt hat, ist schnelles Handeln gefragt, denn ein eventuell auf der Plattform bestehender Käuferschutz gilt oft nur wenige Tage. Danach zahlt die Plattform an den betrügerischen Verkäufer aus.

Viele seriöse Shops nehmen Ware zurück

Wer doch auf so einen Betrug hereingefallen ist, sollte das bei der Polizei anzeigen. Den seriösen Shop, von dem man die Ware bekommen hat, sollte man auf jeden Fall informieren. Viele Shops kennen die Masche, nehmen die Ware wieder zurück und stornieren die Rechnung. Um das an den Betrüger gezahlte Geld zurückzubekommen, kann man versuchen, bei der Bank oder dem Zahlungsdienstleister die Zahlung rückgängig machen zu lassen.

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