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Bundesnetzagentur verbietet Kinder-Smartwachtes

Bundesnetzagentur verbietet Kinder-Smartwachtes

Die Bundesnetzagentur schaut genau hin, wenn sich IT-Hersteller ins Kinderzimmer schleichen. Unlängst hat die Behörde eine spionierende Puppe verboten. Jetzt werden spionierende Smart-Watches einkassiert. Von Christian Avital

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Smarte Kinderuhren mit sogenannter “Babyphone-Funktion” sind nach Überzeugung der Regulierungsbehörde unerlaubte Sendeanlagen. Deshalb hat die Bundesnetzagentur den Verkauf solcher  Uhren jetzt untersagt und ist bereits gegen mehrere entsprechende Internet-Angebote vorgegangen.

"Über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen." Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur

Eltern checken die Lehrer

Die High-Tech-Uhren sind mit einer SIM-Karte und GPS-Sensor bestückt. So können die Eltern ihren Nachwuchs rund um die Uhr kontrollieren. Über die App läßt sich unbemerkt eine Nummer, die zur Uhr gehört, anrufen und das Umfeld mithören. Das ist in Deutschland jedoch verboten. Die Bundesnetzagentur hat herausgefunden, dass Eltern die Uhren auch nutzen, um Lehrern im Unterricht zuzuhören.

Smartwachtes sollen vernichtet werden

Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion zu achten. Die Behörde fordert Besitzer der Uhren auf, diese zu vernichten und das nachzuweisen. Eltern sollen die illegalen Lauscher also unschädlich machen und Vernichtungsnachweise aufbewahren. Im Februar hatte die Netzagentur bereits eine "smarte" Puppe verboten und zahlreiche Internet-Angebote löschen lassen. Das interaktive Spielzeug mit dem Namen Cayla konnte Fragen der Kinder aufnehmen, um die Mitschnitte in der Cloud weiterzuverarbeiten.