Ein Mann zündet an Heiligabend in Kempten einen Hund an. Auf die grausame Tat des Tierquälers reagieren einige User auf BR24 mit der Forderung, dass der Täter zu ihnen gebracht und ebenfalls verbrannt werden soll.
Hasskommentare in 24 Stunden löschen
So schlimm die Tat ist, die Aufrufe in den Kommentarspalten sind rechtswidrig, rufen teilweise zum Begehen einer Straftat auf. Werden Kommentare wie diese bei den Plattformbetreibern wie Youtube, Facebook, Twitter und Co gemeldet, müssen sie laut Netzwerkdurchsetzungsgesetz innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, wenn sie eindeutig rechtswidrig sind, in komplizierten Fällen bleiben sieben Tage.
Spätestens ab ersten Januar müssen Betreiber großer sozialer Netzwerke ein "leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen" – so steht es im Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG.
Plattformen entscheiden wie Richter
Twitter hat ein solches Meldeverfahren schon eingeführt. Der Nutzer kann verschiedene Straftatbestände auswählen – am Ende entscheidet Twitter. Quasi in der Rolle eines Richters.
Kritik von allen Seiten
Genau das ist allerdings einer der großen Kritikpunkte am Löschgesetz: So befürchten beispielsweise Digitalwirtschaft, Politiker der FDP und der Journalistenverband, dass quasi in vorauseilendem Gehorsam gelöscht wird, was nicht gelöscht werden müsste. Alexander Sander von der Digitalen Gesellschaft warnt deshalb vor einem Overblocking:
"Hier droht ein so genanntes Overblocking, dass hier eben Inhalte aus dem Netz verschwinden, weil die Unternehmen sagen, vielleicht ist es hier ein rechtswidriger Inhalt, und bevor wir eine Strafe zahlen, löschen wir lieber, und hier drohen eben Einschnitte bei der Meinungsfreiheit." Alexander Sander
Facebook hält Formular zum Melden von Verstößen bereit
Auch Facebook hat nie einen Hehl aus seiner Kritik am NetzDG gemacht, aber auch diese Plattform fügt sich, muss ab Januar ein Formular bereitstellen, wo Verstöße gegen das NetzDG gemeldet werden können. Das Gesetz hält die Plattform dennoch für unwirksam:
"Facebook sieht die Gefahr, dass die Meinungsfreiheit durch das NetzDG und dem daraus resultierenden Löschen von Beiträgen eingeschränkt werden könnte. Facebook hätte statt eines Gesetzes bevorzugt, den Austausch mit der Zivilgesellschaft und Behörden fortzusetzen." Facebook-Sprecherin
1.200 Mitarbeiter kümmern sich für Facebook in Deutschland ums Löschen von rechtswidrigen Inhalten – aufgestockt wurde ihre Zahl trotz des neuen Gesetzes bisher nicht.