Die Betreiber von offenen WLAN-Netzen können dank eines Urteils des Oberlandesgerichts München möglicherweise endgültig aufatmen. Das Gericht bestätigte heute das neugefasste deutsche Telemediengesetz, das keine sogenannte "Störerhaftung" mehr vorsieht.
Streipunkt illegaler Download
Der Gautinger Freifunk-Aktivist Tobias McFadden war im Jahr 2010 von Sony Music abgemahnt worden, weil jemand über sein offenes WLAN-Netz illegal einen Song der Band "Wir sind Helden" heruntergeladen hatte. Der Musik-Konzern berief sich auf die sogenannte Störerhaftung wonach der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen haftet, die möglcherweise Dritte über sein Funknetzwerk begehen.
Telemediengesetz laut Gericht europarechtskonform
Gegen diese Abmahnung hatte McFadden geklagt, der Fall beschäftigte zeitweise auch den Europäischen Gerichtshof. Unterdessen war im letzten Jahr vom Gesetzgeber die Störerhaftung abgeschafft worden. Sony hatte allerdings Zweifel angemeldet, ob das so neugefasste Telemediengesetz überhaupt europarechtskonform sei. Das Gericht sah das allerdings anders.
Sony kann noch in Berufung gehen
"Dass die Gesetzesänderung, wie von der Beklagten geltend gemacht, mit dem Unionsrecht nicht zu vereinbaren ist, hat der Senat verneint", heißt es vom Gericht. Sony hat allerdings noch die Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.