Urheberrecht und EU-Fahne
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Umstritten: Das neue Urheberrecht in der Europäischen Union.

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Was Sie zum neuen EU-Urheberrecht wissen müssen

Was Sie zum neuen EU-Urheberrecht wissen müssen

Das EU-Parlament hat gestern über ein neues Urheberrecht abgestimmt. Die Regelungen gelten als ausgesprochen umstritten. Wir erklären, was das neue Urheberrecht will und worüber genau debattiert wird.

Über dieses Thema berichtet: kulturWelt am .

Warum braucht Europa ein neues Urheberrecht?

Die aktuelle EU-Urheberrechtsrichtlinie stammt aus dem Jahr 2001, aus dem Paläolithikum des Internets quasi. Es wird Zeit, das veraltete Regelwerk zu modernisieren und zumindest, was dieses Ziel angeht, besteht auch Einigkeit. Weitgehender Konsens besteht auch darin, dass Künstler und Kreative besser vergütet werden sollen. Allerdings bezweifeln viele Netzaktivisten, dass die gerade beschlossenen Maßnahmen geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen, manch ein Künstler, etwa Whitecliff Jean, schließt sich dieser Sichtweise an.

Worum wird gestritten?

Zwei Artikel sind besonders umstritten: Artikel 11 und Artikel 13. In Artikel 11 geht es um die Schaffung eines europäischen Leistungsschutzrechtes für Presseverleger, in Artikel 13 um die Haftung von Internetplattformen bei Urheberrechtsverletzungen.

Worum geht es beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger?

Die Verlage stören sich daran, dass Google zu ihren Artikeln kleine Anreißertexte veröffentlicht (sogeannte "Snippets"), mit Hilfe des Leistungsschutzrechts sollen Unternehmen wie Google dazu gezwungen werden, für diese Snippets zu bezahlen.

Wie argumentieren die Befürworter eines europäischen Leistungsschutzrechtes für Presseverleger?

Ist Deutschland gibt es seit fünf Jahren ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger, die Regelung gilt allerdings als Flop, da die meisten Verlage Google das Recht eingeräumt haben, Anreißrtexte zu verwenden, damit die Suchmaschine weiterhin ihre Inhalte verlinkt. Deswegen versuchen die Verleger nun auf der europäischen Ebene mehr Druck auf Google und Co. auszuüben. Einer Berechnung des IT-Portals Golem.de würde von einem europäischen Leistungsschutzrecht vor allem Springer profitieren, der Medienkonzern wirbt seit Jahren für dieses Vorhaben und würde demnach wohl fast zwei Drittel der Einnahmen erhalten. Die Medienbranche wiederum sehen ohne Schützenhilfe von der Politik ihre Einnahmen und damit den Journalismus in Gefahr. Springer-Chef Matthias Döpfner: „Ohne ein robustes Verlegerrecht werden sich die Aussichten für den Journalismus dramatisch verschlechtern”

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Fordert seit langem ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger auf EU-Ebene: Springer-Chef Mathias Döpfner.

Was wird an dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger kritisiert?

Abgesehen von der Frage, ob man Geschäftsmodelle bestrafen soll, die Online-Portalen Klicks und damit Einnahmen verschaffen, befürchten Kritiker, dass ausgerechnet diese Konzerne von der Regelung profitieren könnten. Anders als ein Startup, würde etwa Google in der Lage sein, die entsprechende Gebühr abzuführen, so die Befürchtung der Netzaktivisten.

Denkbar ist auch, dass Google auf Anreißertexte komplett verzichtet, dann allerdings wäre es für die Nutzer noch schwieriger Qualitätsinhalte etwa von Fake News zu unterscheiden.

Was hat es mit den sogenannten „Upload-Filtern“ auf sich?

Artikel 13 sieht vor, dass Internet-Plattformen dafür haftbar gemacht werden, wenn sie urheberrechtlich geschütztes Material auf ihren Seiten verbreiten, ohne dass hierfür eine Lizenz abgeschlossen wurde. So wollen Künstler aber vor allem auch Labels und Vertreter der Kulturwirtschaft verhindern, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte unrechtmäßig im Netz verbreitet werden.

Das zentrale Problem: Um der Haftung und damit Strafen zu entgehen, werden die Plattformen gezwungen sein, die Inhalte automatisch zu filtern – durch Algorithmen. Allerdings sind Algorithmen intransparent und fehleranfällig, zudem tun sich Maschinen generell schwer damit, Zitate oder Satire zu erkennen, hier wäre der Einsatz von urheberrechtlich geschütztem Material aber zulässig, sogenanntes „Overblocking“ wäre die Folge. Kritiker sehen durch das Vorhaben auch die Mem-Kultur in Gefahr, die oft in einer rechtlichen Grauzone agiert. Denkbar wäre es auch, Upload-Filter irgendwann zur Zensur von missliebigen Meinungen eingesetzt werden, so die Kritiker.

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Star der Mem-Kultur: Die mürrische Katze "Grumpy Cat"

Gab es Änderungen zu dem letzten Entwurf für ein neues EU-Urheberrecht?

Anfang Juli hatte das EU-Parlament überraschend einen Entwurf abgelehnt, der zuvor im Rechtsausschuss eine Mehrheit gefunden hatte. Aus diesem Grund ist nun nicht mehr die Rede von automatisierten Filtermechanismen. Allerdings scheint es ohnehin keine andere Möglichkeit für Internet-Plattformen zu geben, den Anforderungen des Gesetztes zu entsprechen, weshalb Kritiker von „Wortklauberei“ sprechen.

Zudem sollen kleine Unternehmen von der Haftung ausgenommen werden.

Wer hat wie abgestimmt?

Der EU-Abgeordnete Martin Sonneborn hat eine Loste aller Deutschen EU-Parlamentarier veröffentlicht, in der das jeweilige Abstimmungsverhalten dokumentiert ist.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Vorschlag des EU-Parlaments wird im sogenannten „Trilog“ weiterdiskutiert, sprich, zwischen Parlament, Mitgliedstaaten und EU-Kommission. Spannend wird hierbei auch die Rolle der Bundesregierung sein, die sich im Koalitionsvertrag gegen Upload-Filtern ausgesprochen hat. Dort heißt es: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“

Gibt es Gegenvorschläge?

Ein Kompromiss in der verfahrenden Diskussion wäre möglich, zumindest in der Theorie. Auch Netzaktivisten betonen, dass sie die Urheber besserstellen und große Plattformen dazu verpflichten wollen, Erkennungsfilter einzusetzen. Nur sollen diese dazu benutzt werden, Künstler zu entlohnen, anstatt präventiv urheberrechtlich geschütztes Material herauszufiltern.

Generell fordern viele Experten eine Modernisierung des Urheberrechts und beispielsweise die Erlaubnis, urheberrechtlich geschütztes Material für nicht-kommerzielle Zwecken nutzen zu dürfen, ähnlich, wie dies die „Fair Use“-Klausel in den USA vorsieht. Wie überfällig eine solche Regelung ist, zeigt auch der Fall einer Schülerin, der Anfang August für Aufsehen gesorgt hat: Das Mädchen hatte für ein Schulreferat ein Bild verwendet, woraufhin ein Fotograf 400 Euro und eine Unterlassungserklärung forderte. Der Fall gelangten vor den EuGH, der dortige Generalanwalt konnte keine Urheberrechtsverletzung feststellen, trotzdem entschied das Gericht am Ende überraschend zu Gunsten des Fotografen. Die Suche nach einem Urheberrecht, das sowohl die Interessen der Urheber und der Kulturwirtschaft wahrt, aber auch die der Nutzer, der Bildungseinrichtungen und der Gesellschaft als Ganzes, wird vermutlich auch in Zukunft Gegenstand von heftigen Debatten sein.