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EU will Gesetz mit weniger Schutz beim Telefonanbieterwechsel

EU will Gesetz mit weniger Schutz beim Telefonanbieterwechsel

Wer in Deutschland den Telefonanbieter im Festnetz wechseln möchte, hat bislang recht gute Karten. Die EU will nun aber ein neues Gesetz schaffen - laut Verbraucherzentrale Bundesverband mit negativen Folgen für die Kunden. Von Christian Sachsinger

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse am .

Wenn alles so kommt, wie man sich das derzeit in Brüssel vorstellt, wird ab 2019 der "europäische Kodex für die elektronische Kommunikation" gelten. Für deutsche Verbraucher könnte das Schutzniveau beim Wechsel der Festnetzgesellschaft dann sinken, glaubt Lina Ehrig vom Verbraucherzentral Bundesverband. Konkret war es bislang zum Beispiel so, dass die Anbieter den Wechsel innerhalb eines Kalendertages bewerkstelligen mussten. Jetzt muss es nur noch in einem Werktag klappen. Das heißt, wenn der Wechsel auf einen Samstag, oder auf einen Feiertag fällt, kann die Versorgung in Zukunft auch mal mehrere Tage lang unterbrochen sein.

Neue Schlupflöcher für Unternehmen

Außerdem werden sich zum Beispiel Deutsche Telekom und 1&1 wieder gegenseitig die Schuld zuschieben können, wenn etwas nicht klappt, weil entsprechende Schlupflöcher geöffnet werden. Künftig sind nämlich nicht mehr beide Gesellschaften automatisch in der Pflicht, sondern immer nur eine Partei - welche, das ist dann aber oft nicht wirklich klar. Bis der Telefonanschluss funktionsfähig ist, kann es dann dauern.

"Diese Unklarheit könnte dazu führen, dass die Anbieter sich wieder - das war in der Vergangenheit sehr stark so - den schwarzen Peter zuschieben, nach dem Motto: Ich hab meinen Job gemacht, aber du musst noch!" Lina Ehrig, VzBV

Weniger Anreiz für gute Betreuung

Wenn der Wechsel komplett schief geht, muss momentan noch der bisherige Anbieter die Versorgung wieder aufnehmen. Er darf aber nur 50 Prozent des Anschlusspreises dafür verlangen. Dadurch gibt es einen Anreiz, den Wechselprozess zügig und erfolgreich abzuschließen. Diesen Anreiz würde die europäischen Regelung wieder abschaffen.

Umzug kann zur Kostenfalle werden

Beim Umzug wird der Verbraucher hierzulande bislang ganz gut geschützt. Bisher gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter nicht am neuen Wohnort liefern kann, also wenn zum Beispiel Kabel Deutschland im neuen Haus über keine Anschlüsse verfügt. Außerdem beginnt die Vertragslaufzeit bei Umzug nicht von neuem, sie läuft einfach weiter. Der Kodex macht den Unternehmen in diesen Punkten keinerlei Vorgaben. Das kann im Extremfall dazu führen, dass Verbraucher ihren alten Telefonvertrag für die gesamte Vertragslaufzeit weiterbezahlen, ohne dass die Telefongesellschaft dafür etwas leistet.

Neues Gesetz ist auf dem Weg

Die Vollharmonisierung des EU-Telekommunikationsmarkts mit dem neuen Kodex bringt nach Ansicht von Lina Ehrig für deutsche Verbraucher nur Verschlechterungen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband versucht deshalb die besseren deutschen Regelungen zu verteidigen. Als nächstes wird das Gesetz im EU-Rat verhandelt bevor es im sogenannten Trilog mit Kommission und Parlament beschlossen wird. Beim Bundesverband versucht man möglichst in der ersten Etappe Verschlechterungen noch zu verhindern.