Es ist eine bittere Strafe für den Regionalliga-Aufsteiger TSV Schwaben Augsburg. Drei Spiele, die die Schwaben in dieser Saison gewonnen hatten, werden nun mit 0:2 gegen sie gewertet. Grund ist, dass die Augsburger in diesen Spielen die U23-Regelung der Regionalliga-Ordnung nicht erfüllt haben, das gab der Bayerischen Fußballverbandes (BFV) am Mittwoch bekannt.
Konkret geht es um den §25 (2) der Regionalliga-Ordnung. Demnach müssen auf dem elektronischen Spielbericht mindestens vier Spieler aufgeführt sein, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten haben und die am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Regelung hatte Schwaben Augsburg in drei Spielen, die sie gewonnen hatten, nicht erfüllt - und die gegnerischen Teams hatten anschließend geklagt.
BFV-Vizepräsident: "Erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb"
Konkret geht es dabei um die Begegnungen gegen den 1. FC Schweinfurt 05 (4:3), Türkgücü München (3:1) und den SV Wacker Burghausen (3:2). Für Augsburg ist das eine bittere Nachricht. Die Schwabenritter waren als Aufsteiger gut in der Regionalliga Bayern angekommen, hatten sich ein sicheres Polster vor den Abstiegsrängen aufgebaut. Nun sind sie mit einem Schlag mitten im Abstiegskampf angekommen. Punktgleich mit dem Tabellenletzten Türkgücü (die ja auch selbst vom Augsburger Punktabzug profitieren) geht es im neuen Jahr vor allen Dingen darum, die direkten Abstiegsränge wieder zu verlassen. FC Eintracht Bamberg verlässt dafür den direkten Abstiegsplatz 17.
Doch auch der Meisterschaftskampf wird dadurch massiv beeinflusst. Nach dem Urteil hat Tabellenführer Schweinfurt nun vier anstatt einen Zähler Vorsprung vor dem ärgsten Verfolger FC Bayern München II. Auf die SpVgg Bayreuth, die zudem ein Spiel weniger gespielt hat, sind es nun sogar sechs Punkte. "Es handelt sich zweifelsfrei um eine weitreichende Entscheidung, die erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb hat und die Schwaben Augsburg in erhebliche sportliche Nöte bringt", sagt der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier.
"Vorsatz kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden"
Besonders bitter aus Sicht der Schwabenritter - und der anderen Meisterschaftsaspiranten: Augsburg hat wohl ohne jeglichen Vorsatz gehandelt. Laut Baier sei in dem Verfahren klargeworden, "dass ein Vorsatz mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann und der Verstoß vielmehr auf mangelnde Kenntnis des Liga-Neulings zurückzuführen ist". Daher sei auch die Geldstrafe von 600 Euro so gering wie möglich gehalten geworden. Der Punktabzug sei allerdings alternativlos gewesen, so die Auffassung des BFV.
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