Bereits die alte Bundesregierung hat für Kaminöfen neue Grenzwerte festgelegt. Bei Festbrennstoffen darf die Abgasluft je Kubikmeter nur 0,15 Gramm Staub und vier Gramm Kohlenstoffmonoxid enthalten. Was sich jedoch verschiebt, ist das Baujahr der betroffenen Geräte. Ab Dezember 2024 sind nun die Öfen fällig, die vor dem 21. März 2010 in Betrieb gingen.
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Am Anfang waren nur "mittlere Jahrgänge" betroffen
Zunächst ging es nur um Altgeräte aus der Zeit vor 1975. Ausnahmen gibt es bald jedoch größtenteils nur noch für bestehende offene Kamine oder historische Öfen von vor 1950. Neuere Modelle der letzten Jahre erfüllen meist die Anforderungen und haben entsprechende Prüfzeichen.
Sonst hilft eine Bescheinigung vom Hersteller - oder der Schornsteinfeger muss nachmessen. Bei zu hohen Werten hilft nur eine Nachrüstung, die sich für teure Kachelöfen lohnen mag, aber bei einfachen Modellen nicht möglich ist. Dann kommt nur die Stilllegung oder ein Austausch in Frage.
Umrüsten auf Holzpellets oder großen Einzelofen
Einige veraltete Geräte lassen sich auf Holzpellets umrüsten, die geringere Emissionen aufweisen. Zu den erlaubten Ausnahmen zählen auch alte Badeöfen, kleinere Küchenherde und Grundöfen sowie die großen Einzelraumfeuerungsanlagen, die allein die ganze Wohnung beheizen.
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