Am Stoßfänger eines geparkten Pkw sind Spuren eines Unfalls zu sehen.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Arno Burgi

Das kann schnell passieren: Ein Blechschaden, zum Beispiel beim Ausparken. Wer dann nicht auf die Polizei wartet, macht sich leicht strafbar.

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Bagatell-Unfälle: Wann Fahrerflucht (nicht) zur Straftat wird

Wer auf einem Parkplatz ein anderes Auto berührt, kann sich strafbar machen. Reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe? Muss man warten? Viele sind verunsichert. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert über geltendes Recht und neue Pläne.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Meist merkt man einen Parkplatzunfall gar nicht so richtig. Doch das andere Auto hat einen Kratzer, eine Delle. Oder der Rückspiegel ist kaputt. Das ist ein Verkehrsunfall. Ist der Schaden höher, wird die Situation richtig unangenehm. Und zwar dann, wenn man sich unbemerkt vom Unfallort wegbewegt. Dann ist es Fahrerflucht. Mit einschneidenden Konsequenzen, wenn man als Täter ermittelt wird. "Dann droht ihm die Entziehung der Fahrerlaubnis und das passiert relativ schnell. Ab einem Fremdschaden von etwa 1.500 Euro besteht die realistische Gefahr, dass die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen wird", sagt Rechtsanwalt Markus Schäpe vom ADAC.

Teures Auto – hoher Schaden

Je teurer das Auto, desto schneller ist man über der Grenze zur Straftat. Bei neueren Autos wird zum Beispiel eine Stoßstange ausgetauscht und neu lackiert. Dann sind 1.200 bis 1.500 Euro schnell überschritten und damit ist der Tatbestand der Fahrerflucht erfüllt. Die kann ganze Existenzen vernichten.

Wie aber lässt sich die Fahrerflucht umgehen? Vor allem sollte man warten, sagen die Gerichte. Kracht es auf einem Supermarktparkplatz, sollte eine Stunde gewartet werden. Auf einer nächtlichen Landstraße immer noch 30 Minuten.

Plan: Keine Straftat, sondern Ordnungswidrigkeit

Nach dem Willen des Bundesjustizministeriums sollen Betroffene bei Bagatell-Unfällen leichter straffrei bleiben. Kernpunkt ist, dass ein solcher Unfall nicht mehr Straftat ist, sondern eine Ordnungswidrigkeit mit der Rechtsfolge Bußgeld. Das ist nicht unumstritten. Rechtspolitikerinnen, Verkehrsminister der Länder und Polizeiverantwortliche befürchten, dass Unfallverursachern das falsche Signal gesendet werde. Nicht der Unfall, sondern die Unfallflucht werde bagatellisiert.

Ob Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) an diesen Plänen festhält, ist im Moment unklar. Andererseits gibt es etliche Nachbarländer, die bei einer Unfallflucht nach einem Sachschaden weniger rigoros vorgehen – zum Beispiel Österreich, Italien oder Polen.

Geschädigte wollen Reparaturschäden ersetzt haben

Bei der Initiative des Ministeriums geht es vor allem darum, dass gesichert ist, dass die Versicherung den Schaden begleicht. Reine Blechschäden sind eigentlich nicht Aufgabe der Polizei. Wenn Geschädigte ihr Geld bekommen, ist dem Rechtsfrieden Genüge getan. Heute aber muss die Polizei ermitteln, das verlangt das Strafrecht.

Bei einer Ordnungswidrigkeit kann sie davon absehen – wenn gesichert ist, dass der Schaden ersetzt wird. Bei Unfällen mit hohem Sachschaden und Personenschäden bliebe die alte Regelung erhalten.

Vorschlag: Unabhängige Meldestelle

Das Ministerium und der ADAC schlagen vor, eine neutrale Meldestelle einzurichten. Dorthin könnte sich der Unfallverursacher auch per App melden und den Schaden angeben. Zudem verlangen Anwälte, dass Schädigern bei leichten Unfällen mehr Zeit eingeräumt wird. Der Deutsche Anwaltverein fordert die Frist für eine "tätige Reue" zu verlängern.

Viele Expertinnen und Experten verweisen auch hier auf andere Länder wie Belgien oder Großbritannien. Dort kann bei kleineren Schäden auch noch innerhalb von 24 Stunden der Unfall gemeldet werden.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!