Egal ob Fern-, Regional- oder Güterverkehr: Die Lokführergewerkschaft GDL ruft erneut zum bundesweiten Streik auf. Im Personenverkehr soll der Streik ab Donnerstag um 2 Uhr beginnen und 35 Stunden andauern. Im Güterverkehr wollen die GDL-Mitglieder die Arbeit bereits am Mittwoch ab 18 Uhr niederlegen. Millionen Bahnreisende müssen sich auf Zugausfälle und massive Verspätungen einstellen.
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Das rät die Deutsche Bahn
Aktuell teilt die Bahn auf ihrer Website mit, dass das Angebot im Fern-, Regional- und S-Bahn Verkehr "sehr begrenzt" sei. Sie bittet die Fahrgäste, sich 24 Stunden vor Fahrtantritt über ihre Verbindung zu informieren: "Bei Reisen im Fernverkehr raten wir in jedem Fall, einen Sitzplatz zu reservieren." Kundinnen und Kunden können sich vor Reiseantritt über bahn.de oder den "DB Navigator" informieren.
Die Bahn bittet die Fahrgäste, auf nicht unbedingt notwendige Reisen mit der DB zu verzichten oder die Reise zu verschieben. Dafür verspricht sie Kulanz. Zudem will die Bahn einen Ersatzverkehr mit Bussen einrichten, kann dies aufgrund der Kurzfristigkeit derzeit aber nicht garantieren.
Wird der Zugverkehr komplett eingestellt?
"Während des Streiks bietet die DB ein Grundangebot im Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr an", heißt es. Im Fernverkehr war während vorheriger GDL-Streiks etwa jeder fünfte ICE und IC unterwegs. Im Regionalverkehr waren die Auswirkungen je nach Region sehr unterschiedlich. Erfahrungsgemäß sind insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern sowie im Südwesten viele Beschäftigte bei der GDL organisiert. Dort dürfte daher im Regionalverkehr vielerorts nichts mehr gehen.
Mein Zug fällt aus – wie komme ich ans Ziel?
Alle Fahrgäste, die ihre für den Streikzeitraum geplanten Reisen verschieben, können ihr Ticket laut DB zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Zudem haben Fahrgäste die Möglichkeit, ihre Reise vorzuverlegen.
Was ist, wenn ich die Fahrt am Streiktag gar nicht antreten will?
Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte: Wer auf die Fahrt komplett verzichten will, kann sich, sofern der Zug ausfällt oder voraussichtlich eine Verspätung von mindestens 60 Minuten hat, den vollen Preis für das Ticket erstatten lassen.
Gibt es Entschädigung für Verspätungen?
Entschädigungen gibt es auch im Streikfall – allerdings immer erst ab einer gewissen Zeit und ausschließlich im Fernverkehr. Kommt der Zug über eine Stunde zu spät, bekommen Fahrgäste 25 Prozent von der Bahn erstattet. 50 Prozent Erstattung gibt es ab zwei Stunden Verspätung. Bahnkunden müssen ihre Entschädigung über das sogenannte Fahrgastrechte-Formular [externer Link] beantragen. Das ist in den Servicezentren oder online erhältlich und muss exakt ausgefüllt werden. Auf Wunsch zahlt die Bahn bar, per Überweisung oder als Gutschein aus. Ansprüche können innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.
Wurde nur ein Teil der gebuchten Strecke gefahren, können sich Fahrgäste den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Wer die Reise abbricht und zum Ausgangsbahnhof zurückfährt, bekommt den vollen Preis zurück.
Was ist, wenn ich wegen des Bahnstreiks einen Flug verpasse?
Die Bahn ist grundsätzlich nur dazu verpflichtet, Entschädigungen für Zugtickets zu zahlen. Für die Umbuchung oder gar die Erstattung eines verpassten Fluges müssen Reisende selbst aufkommen. Folgeschäden werden von der Bahn nicht erstattet.
Sollte die Bahnfahrt aber Teil einer Pauschalreise sein, sollte man Rücksprache mit dem Reiseveranstalter halten und kann gegebenenfalls entstandene Zusatzkosten beim Reiseveranstalter zurückfordern.
Dieser Artikel ist erstmals am 15. November 2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.
Im Video: Streiks - Ausfälle bei der Bahn und der Lufthansa
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