Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon in der Altstadt. Das Bundeskabinett will heute Erleichterungen von Solaranlagen beschließen.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Jens Büttner

Ein Balkonkraftwerk muss baurechtlich zulässig und leicht rückbaubar sein, wenn der Mieter auszieht.

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Balkonkraftwerke mit Solar-Modulen: Welche Regeln gelten?

Wegen der hohen Energiepreise wünschen sich viele Mieter Solarmodule auf dem Balkon: Bund, Länder und Kommunen wollen diese mit einfachen Genehmigungen fördern. Doch in der Praxis scheitert die Installation oft an Vermietern und Hausverwaltern.

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Bund, Länder und Kommunen fördern Balkonkraftwerke mit einfachen Genehmigungen, zum Teil auch mit lokalen und regionalen Zuschüssen. Wer eine Mini-Solaranlage auf seinen Balkon oder seine Terrasse bauen will, sollte aber erst die Erlaubnis des Vermieters einholen und die Hausverwaltung kontaktieren. Denn diese müssen zustimmen.

Verbot von Balkonkraftwerken: Mieter klagen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt erstmals eine Klage von Mietern gegen ein Verbot von Balkonkraftwerken. In dem Fall geht es um die Hausverwaltung Haus und Grund in Kiel, die nach Aussage eines Mieter-Ehepaars immer wieder einen neuen Vorwand findet, warum die Solarmodule nicht ans Balkongeländer dürfen. Erst störte die Optik, dann war der Brandschutz unzureichend, schließlich wurde ein teures Gutachten verlangt. Sogar die Statik des Balkons hätte nachgewiesen werden müssen. Die Umwelthilfe spricht von Schikanen und will das Gerichtsverfahren in Kiel zu einer Art Musterprozess machen.

Rechtslage ähnlich wie bei Untervermietung

Am liebsten wäre es der DUH, wenn der Gesetzgeber dem Vermieter beziehungsweise Eigentümer nur ein Einspruchsrecht gegen den Einbau von Mini-Solaranlagen einräumen würde. Dann hätten alle quasi das Recht darauf, ihre Balkone nachzurüsten, es sei denn, es spräche wirklich etwas dagegen. Im Moment ist es umgekehrt. Es verhält sich ungefähr so, wie mit der Untervermietung. Jeder Mieter darf untervermieten, wenn nichts dagegen spricht. Aber der Vermieter muss davon in Kenntnis gesetzt werden und es auch erlauben. Sonst ist es ein Kündigungsgrund. Wenn der Vermieter tatsächlich keinen vernünftigen Grund für seine Ablehnung hat, kann man das rechtlich prüfen lassen, wie das bereits 2021 beim Amtsgericht Stuttgart mit einem Balkonkraftwerk geschah. Dort hat das Gericht für die Mieter und den Bau einer Solaranlage auf dem Balkon entschieden.

Balkonkraftwerk muss baurechtlich zulässig und rückbaubar sein

Urteile wie vom Amtsgericht Stuttgart bescheinigen ein großes öffentliches Interesse daran, dass die Energiewende gelingt. Ein Balkonkraftwerk müsse aber baurechtlich zulässig und leicht rückbaubar sein, etwa nach dem Auszug des Mieters. Darauf wiesen die Richter in Stuttgart hin. Außerdem dürfe die Einrichtung optisch nicht stören, sie müsse fachmännisch installiert sein, damit sich die "Mietsache", also der Zustand des Gebäudes, nicht verschlechtert. Darüber hinaus dürfe keine erhöhte Brandgefahr oder sonstiges Risiko von der Anlage ausgehen, etwa wenn das Solarmodul herunterfalle.

Wer ohne Zustimmung montiert, riskiert Kündigung

In vielen Fällen dürfen Vermieter oder Hausverwalter Balkonkraftwerke dem Stuttgarter Urteil zufolge nicht verbieten. Wer aber ohne Zustimmung eine Mini-Solaranlage einfach so installiert, riskiert neben der Demontage auch noch eine Kündigung. Bevor sich Mieter und Mieterinnen ein Balkonkraftwerk kaufen, sollten sie auch überlegen, ob sich die Investition rechnet.

Aufwand lohnt sich bei Südbalkonen ohne Verschattung

Die Solargeräte produzieren in der Regel nur bei ausreichend Licht und Sonne genug Strom. Am besten ist es, wenn der Balkon nicht verschattet wird wie von gegenüberliegenden Häusern oder Bäumen und eine starke Ausrichtung nach Süden hat. So kann der Sonnenschein möglichst den ganzen Tag darauf fallen. Dafür ist es wiederum günstiger, die Solarmodule nicht senkrecht aufzuhängen oder aufzustellen, sondern sie vielmehr halbflach in einem Winkel von etwa 15 Grad aufzuständern, also leicht schräg am Boden zu befestigen. Am besten eignen sich dafür Flachdächer oder große Terrassen.

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