Auf einem Feld wird mit einer Drillmaschine Saatgut von Braugerste angebaut.
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Carlsberg-Patent auf Braugerste bleibt bestehen

Carlsberg-Patent auf Braugerste bleibt bestehen

Der Braukonzern Carlsberg darf weiterhin sein Patent auf Braugerste beanspruchen. Das Europäische Patentamt wies Einsprüche dagegen zurück. Der Münchner Verein "Keine Patente auf Saatgut" kündigte an, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Dem dänischen Brauereikonzern Carlsberg ist nach Meinung des Europäischen Patentamts zu Recht ein Patent auf Braugerste erteilt worden. Carlsberg darf es weiter beanspruchen, wie das Patentamt in München nach einer Online-Anhörung zu Einsprüchen gegen das Patent entschied.

Die Münchner Organisation "Keine Patente auf Saatgut" wollte das bestehende Patent EP2575433 zu Fall zu bringen. Der Geschäftsführer des Vereins, Christoph Then, kritisierte die Entscheidung des Patentamts auf BR-Anfrage als nicht nachvollziehbar. Sein Verein werde Beschwerde dagegen einlegen. Außerdem solle der Druck auf die Politik erhöht werden. Diese müsse aktiv werden, weil das Patentamt zufällige Ereignisse wie die natürliche Mutation von Pflanzen als technische Erfindung ansehe.

  • Zum Artikel: "Braugerste: Fällt das umstrittene Carlsberg-Patent?"

Brauprozess soll einfacher werden

Der Braukonzern Carlsberg hatte ein Patent auf eine Braugersten-Sorte angemeldet, die nicht mit Gentechnik, sondern mit den gängigen Methoden moderner Pflanzenzucht erzeugt wurde. Sie soll das Bier geschmackvoller machen, gleichzeitig aber den Brauprozess einfacher und weniger energieintensiv machen - das wäre ein klarer Kostenvorteil.

Bei der neuen Zucht wurden Gerstenkörner mit Hilfe einer chemischen Substanz sozusagen unter Stress gesetzt, was Mutationen auslöst. Carlsberg stieg bei Versuchen auf diese Art auf eine Mutation, die für das Bierbrauen von Vorteil zu sein scheint.

Patentschutz statt nur Zulassung

Der übliche Weg bei neuen Züchtungen wäre die Anmeldung beim Bundessortenamt. Das würde bedeuten: Nach der Zulassung könnten alle Züchter auf die neue Sorte zugreifen und mit ihr weitere neue Züchtungen entwickeln. Durch dieses Prinzip der freien Pflanzenzüchtung können Sorten ständig angepasst und weiter verbessert werden.

Carlsberg meldete stattdessen aber ein Patent an, wodurch andere Züchter und in der Folge auch andere Brauereien keinen Zugriff auf die neue Sorte haben. Das Patent gilt nicht nur für die Pflanze, sondern auch für das angepasste Verfahren beim Mälzen und Brauen. Betroffen sind also auch Landwirte, Mälzer und Brauereien.

  • Zum Artikel: "Widerstand gegen Patente auf Braugerste"
  • Carlsberg bekam auch bei weiterem Patent Recht

    Bereits im vergangenen Jahr hatte es gegen ein anderes Patent von Carlsberg auf Braugerste Widerspruch gegeben. Auch damals bekam der dänische Brauereikonzern Recht. Ein weiteres Patent gab der Konzern im November vergangenen Jahres dagegen freiwillig auf.

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