Ein Stift liegt auf einem Antrag für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss.
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Ein Stift liegt auf einem Antrag für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss.

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Corona-Soforthilfe – Rückzahlung weiter umstritten

Corona-Soforthilfe – Rückzahlung weiter umstritten

Mit der Soforthilfe haben Unternehmen im ersten Lockdown schnelle finanzielle Hilfe bekommen. Bis Ende Oktober müssen sie angeben, wie groß ihr finanzieller Engpass damals war. Viele müssen das Geld zurückzahlen. Dagegen regt sich Widerstand.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Heute läuft das Geschäft wieder im Friseursalon Molotow Haardesign von Bernhard Ries in München. Doch als Corona ausgebrochen ist, musste er seinen Betrieb schließen. Die Soforthilfe hat ihm im ersten Lockdown sehr geholfen. Von der Politik sei sie als nicht rückzahlbarer Zuschuss angekündigt gewesen, so Ries. Doch jetzt sollen alle rückmelden, wie hoch ihr finanzieller Engpass damals war und gegebenenfalls das Geld zurückzahlen. Der Unternehmer ist fassungslos. Der Finanzminister könne sich doch nicht hinstellen und sagen, die Zulagen müsst ihr nicht zurückzahlen und hinterher verändere man die Vertragsbedingungen und sagt, ja, das war ja ganz anders gemeint.

Unternehmen: Soforthilfen wurden als nicht rückzahlbar angekündigt

Damaliger Finanzminister war der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz. Das Vorgehen verärgert viele Unternehmen. Achim von Michel vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft in Bayern weist immer wieder darauf hin, dass die Hilfen von der Politik als nicht rückzahlbar angekündigt gewesen seien. Und später kam man dann auf die Idee, dass man dieses Geld einfach zurückfordern kann, weil der Staat halt offensichtlich Geld braucht, ärgert sich von Michel.

Über 600 Millionen Euro Soforthilfe bereits zurückgezahlt

Kritik, die die Politik natürlich kennt. Im Freistaat ist das bayerische Wirtschaftsministerium für die Soforthilfen zuständig. Ein Interview will man zu dem Thema nicht geben, schriftlich heißt es. "Dass die Corona-Soforthilfe zum Teil als 'nicht rückzahlbar' beschrieben wurde, war eine Erläuterung zur Abgrenzung zu Hilfsangeboten in Form eines Kredits, der grundsätzlich immer zurückgezahlt werden muss."

Noch knapp zwei Wochen haben Unternehmen in Bayern Zeit, um rückzumelden, wie groß ihr Liquiditätsengpass zu Beginn der Pandemie war. Von den 260.000 Soforthilfe-Empfängern haben, Stand Juli, gut 200.000 ihre Daten abgegeben, danach seien laut bayerischem Wirtschaftsministerium tausende Rückmeldungen dazugekommen. Insgesamt wurden bereits mehr als 600 Millionen Euro Soforthilfen zurückgezahlt.

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Bernhard Ries wehrt sich gegen die Rückzahlung der Soforthilfen

Personalkosten durften nicht geltend gemacht werden

Was bei den Unternehmen auch zu viel Unmut geführt hat, ist die Tatsache, dass Personalkosten nicht geltend gemacht werden durften, um den finanziellen Engpass zu berechnen. Der Ärger bei Friseursalonbetreiber Bernhard Ries ist groß. Er fragt sich, welcher Stratege sich das habe einfallen lassen. Die Wertschöpfung im Friseurhandwerk entstehe einzig und allein aus der händischen Arbeit der Mitarbeiter. Vom Bundeswirtschaftsministerium heißt es dazu, dass die Personalkosten ja primär über das Kurzarbeitergeld abgefangen worden seien.

Viele Unternehmen ziehen gegen die Soforthilfen vor Gericht

Bernhard Ries muss die erhaltenen Soforthilfen komplett zurückzahlen, seine Rückmeldung hat er rechtzeitig abgegeben, nur um dagegen zu klagen. Mit der Initiative Friseure für Gerechtigkeit will er auch anderen Unternehmerinnen und Unternehmern helfen, sich gegen eine Rückzahlung gerichtlich zu wehren. Achim von Michel vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft hofft, dass es irgendwann einmal eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Soforthilfen gibt. Er rät dazu seine Rückmeldung auf jeden Fall abzugeben.

Wer nichts macht, muss alles zurückzahlen

Es sei jetzt ganz wichtig zu reagieren, einfach den Kopf in den Sand stecken sei keine gute Option, denn damit habe die jeweilige Behörde jede Möglichkeit und jedes Recht, Strafverfahren einzuleiten, sagt von Michel. So heißt es vom bayerischen Wirtschaftsministerium, wer bis Ende Oktober seine Daten nicht abgibt, muss die erhaltenen Hilfen auf jeden Fall zurückzahlen. Dabei betont das Ministerium auch, dass kein bayerisches Unternehmen in eine wirtschaftliche Notlage geraten solle. So könnten die Firmen auch Ratenzahlung oder bei Existenzbedrohung auch einen Erlass beantragen.

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