Von wegen Sommerloch: Im Juli ändern sich einige Dinge für Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit dabei ist eine kleine Sensation. Zum ersten Mal seit dem Fall der innerdeutschen Grenze bekommen Seniorinnen und Senioren gleich viel Rente - unabhängig davon, auf welcher Seite der Mauer sie gearbeitet haben.
Erstmals Renten in Ost und West gleich hoch
Wie jedes Jahr im Juli werden die Renten in Ost und West angehoben. Prozentual dürfte es das letzte Mal sein, dass die Anpassung unterschiedlich hoch ausfällt. In den Bundesländern des ehemaligen Ostens steigen die Zahlungen für Alters-, Erwerbsminderungs- und andere gesetzliche Renten um 5,86 Prozent. Im Westen sind es 4,39 Prozent. Ab dem nächsten Jahr wird es nur noch eine Zahl geben, ein Jahr früher als bislang geplant.
Außerdem wartet die Deutsche Rentenversicherung mit einem kleinen, aber interessanten Digitalisierungsschritt auf. Ab Juli soll es für alle Versicherten die Möglichkeit geben, online einzusehen, wie der aktuelle Rentenstatus aussieht und wie viel Geld die künftigen Rentnerinnen und Rentner bekommen würden.
Pflegekassen-Satz wird angehoben
Eine weitere Veränderung im sozialen Bereich gibt es in der Pflegeversicherung. Die wird für Kinderlose teurer und für Familien etwas günstiger. Diese Veränderung kann als kleines Gegengewicht zum seit Jahren kritisierten Ehegattensplitting verstanden werden.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird von 3,05 Prozent auf 3,40 Prozent angehoben. Allerdings übernimmt der Arbeitgeber maximal 1,7 Prozent dieses Beitrags. Wer Kinder hat, wird zusätzlich entlastet - um 0,25 Prozent je Kind. Das bedeutet allerdings auch, dass der Anteil für Kinderlose sich nochmal um 0,6 Prozent erhöht, auf 4,0 Prozent.
Anpassungen fürs Bürgergeld
Seit Anfang des Jahres hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II - oder auch Hartz IV - abgelöst. Nun, ein halbes Jahr später, gibt es noch einige Anpassungen, die vor allem die ursprünglichen Kritikpunkte beim ALG II entschärfen sollen.
Die Freibeträge steigen: Berechtigte, die zusätzlich zum Bürgergeld noch ein Erwerbseinkommen zwischen 520 und 1.000 Euro haben, dürfen davon künftig 30 Prozent behalten. Bisher lag dieser Freibetrag noch bei 20 Prozent. Das Bundesarbeitsministerium errechnet dadurch ein Plus von bis zu 48 Euro pro Monat.
Mehr Freibeträge auch für Familienangehörige
Kinder von Bürgergeldberechtigten, die einen Minijob ausüben und bis zu 520 Euro verdienen, dürfen den Verdienst daraus vollständig behalten, er wird nicht mehr auf das Einkommen der Eltern angerechnet.
Außerdem gibt es viele Erweiterungen und neue Möglichkeiten für Weiterbildungen und Umschulungen und Coachings werden verstärkt gefördert. Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet, genauso wie Erbschaften. Die werden stattdessen als Vermögen neu angerechnet, und dafür gibt es einen Freibetrag. Für Alleinstehende liegt der im ersten Bezugsjahr bei 40.000 Euro, danach dann bei 15.000 Euro.
- Nähere Informationen gibt es auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums
Maestro-Funktion läuft aus
Nach 30 Jahren ist es vorbei: Die Maestro-Funktion soll nicht mehr auf neu herausgegebenen Girokarten verfügbar sein. Gebraucht wird es vor allem auf deutschen Girokarten, um im Ausland per Karte zu zahlen. Abgelöst wird die Funktion von V-Pay, dem US-amerikanischen Maestro-Pendant. Die Hausbank ist dazu verpflichtet, ihre Kundschaft über Änderungen und Ablauffristen zu informieren.
Allerdings bleiben Karten, die vor dem 1. Juli 2023 ausgestellt wurden und noch die Maestro-Funktion haben, solange gültig und funktionsfähig, wie es auf der Karte vermerkt ist. Auch danach ist die Karte in Deutschland voll einsatzfähig - nur für die Bezahlung im Ausland wird dann eine neue Karte vonnöten sein.
- Zum Artikel: "Das Ende von Maestro und was Verbraucher wissen müssen"
Was sich sonst noch ändert:
- Gasspeicherumlage wird mehr als verdoppelt: Von 59 Cent je Megawattstunde auf 1,45 Euro je Megawattstunde.
- E-Rezept in Apotheken soll endlich kommen: Rezepte sollen künftig mit Hilfe der Gesundheitskarte ausgelesen werden können.
- Strom an der Ladesäule soll standardmäßig mit der Geldkarte und kontaktlos bezahlt werden können.
- Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld endet. Der Bezug war während der Pandemie vereinfacht worden, nun gelten wieder die ursprünglichen Regeln: Ein erheblicher Arbeitsausfall tritt ein und es wird für das Unternehmen unmöglich, die Entgelte auszuzahlen.
- Menschen, die auf Missstände in der Gesellschaft oder am Arbeitsplatz hinweisen, sollen künftig besser geschützt werden: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/was-sich-mit-dem-whistleblower-gesetz-in-der-arbeitswelt-aendert,Tie1Isy
- Bereits zum 30. 6. kann man sich online einen Überblick über seine zukünftigen Altersbezüge verschaffen. Die Deutsche Rentenversicherung startet eine digitale Rentenauskunft. Unter rentenuebersicht.de erhalten die Bürger verlässliche Informationen, in denen neben den gesetzlichen Zahlungen auch Ansprüche aus Betriebsrenten oder privater Vorsorge aufgelistet sind. Die Zahl der Anbieter einer betrieblichen oder privaten Vorsorge ist allerdings vorerst sehr überschaubar, soll aber stetig wachsen.
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