Nächste Woche soll der Bundestag über das Heizungsgesetz abstimmen. Heute haben die Koalitionsfraktionen dem Bundestag nochmal Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vorgelegt. Für Heizungsbesitzer und Mieter deuten sich durch den Kompromiss der Ampel-Parteien einige Anpassungen an. Die wichtigsten Fragen und Antworten aus dem über 100 Seiten langen Dokument.
Wie teuer wird das Heizungsgesetz, welche Förderung gibt es?
Der Staat übernimmt beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung grundsätzlich 30 Prozent der Umrüstungskosten, unabhängig vom Einkommen. Haushalte, die weniger als 40.000 Euro im Jahr Einkommen versteuern, können weitere 30 Prozent Förderung erhalten. Wer bis 2028 umrüstet, kann zusätzlich 20 Prozent erhalten. Der Staat übernimmt aber maximal 70 Prozent der Kosten.
Ursprünglich hatte die Ampel geplant, höchstens die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Hier haben sich vor allem SPD und Grüne durchgesetzt. Das Geld für die Förderung soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen. Fachpolitiker rechnen damit, dass dafür bis zum Jahr 2027 ein einstelliger Milliardenbetrag nötig sein wird.
Wann müssen Heizungsbesitzer aktiv werden?
Nur wer nächstes Jahr in einem Neubaugebiet baut, muss aktiv werden. In solchen wird aber bereits ein hoher Anteil vor allem von Wärmepumpen verbaut. Alle anderen Heizungsbesitzer haben noch Zeit. Erstmal müssen Städte und Gemeinden eine kommunale Wärmeplanung vorlegen – also planen, ob vor Ort zum Beispiel Fernwärmeleitungen verlegt werden oder ein Wasserstoffnetz entsteht. In großen Städten mit über 100.000 Einwohnern soll das nach dem Willen der Ampel 2026 soweit sein. Alle anderen Kommunen haben bis 2028 Zeit. Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer dann entscheiden können, was sie machen.
Generell gilt: Wer eine funktionierende Heizung hat, kann sie weiterlaufen lassen. Geht diese kaputt, kann man sie reparieren lassen. Nur wenn eine Öl- oder Gasheizung nicht mehr repariert werden kann, steht ein Austausch an.
Wer fällt alles unter das neue Heizungsgesetz?
Neu ist in dem aktuellen Entwurf, dass nun alle Menschen betroffen sind. Die geplanten Ausnahmen für über 80-Jährige sind gestrichen worden. Alte Menschen sollen aber besonders günstige Kredite bekommen oder einen Härtefall geltend machen können. Vorgesehen ist eine allgemeine Härtefallklausel für Hauseigentümer, die ein Heizungsaustausch finanziell überfordern würde oder deren Gebäude dafür besonders ungeeignet sind.
Welche Technik können Heizungsbesitzer einbauen?
Grundsätzlich gilt: Neue Heizungen müssen zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden – wenn die kommunale Wärmeplanung fertig ist. Auch Gasheizungen, die auf grüne Gase wie Wasserstoff oder Biomethan umrüstbar sind, sind erlaubt. Gleiches gilt für Stromdirektheizungen, Hybridheizungen oder eine auf Biomasse wie Holz und Pellets basierende Anlage. Mit dem Anschluss an ein Fernwärmenetz erfüllen Hausbesitzer ihre Klimaschutz-Pflichten und müssen sich nicht um individuelle Lösungen kümmern. Diese Technologieoffenheit war der FDP besonders wichtig.
Ab 2024 muss sich, wer eine neue Gasheizung anschaffen will, vor dem Einbau bei einem Energieberater informieren. Die Grünen versprechen sich davon, dass Verbraucher so die wirtschaftlichen Risiken einer Gasheizung erkennen. Sie warnen davor, dass Gas durch steigende CO2-Preise in den nächsten Jahren deutlich teurer wird. Der Energieberater soll die Bürger auf die mögliche "Kostenfalle" hinweisen.
Hausbesitzer, die sich bis Juni 2026 beziehungsweise Juni 2028 eine konventionelle Gas- oder Ölheizung einbauen zu lassen, werden außerdem verpflichtet, künftig entweder mit klimafreundlichem Wasserstoff zu heizen oder, wo das nicht geht, ab 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil an Biogasen oder -ölen zu verheizen.
Was kommt auf Mieter zu?
Vermieter sollen einen Teil der Umrüstungskosten auf ihre Mieter umlegen können. So soll ein Anreiz geschaffen werden, in neue klimafreundliche Heizungsanlagen zu investieren. Dafür gibt es zwei verschiedene Modelle: Vermieter können - wie bisher - acht Prozent der Modernisierungskosten auf ihre Mieter umlegen. Die andere Variante: Vermieter nehmen die staatliche Förderung in Anspruch und legen von den verbleibenden Kosten zehn Prozent auf die Mieter um.
In jedem Fall dürfen Vermieter die Monatsmiete für den Heizungstausch um maximal 50 Cent pro Quadratmeter erhöhen. Wird der Heizungsaustausch mit anderen Modernisierungen kombiniert, kann der Aufschlag höher ausfallen. Im Ergebnis darf die Miete um höchstens drei Euro pro Quadratmeter binnen sechs Jahren steigen, nach jetzigem Stand inklusive des Mietaufschlags für die Heizung. Die geplante Kappung von möglichen hohen Nebenkosten für Mieter, etwa durch eine teure Wasserstoffheizung, entfällt.
Der Eigentümerverband "Haus & Grund" sieht in dieser Kappungsgrenze ein Hemmnis für Investitionen. Der Deutsche Mieterbund lobt dagegen Verbesserungen für Mieter im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen.
Ist der politische Streit damit beigelegt?
Die ersten Reaktionen von SPD, Grünen und FDP lassen darauf schließen, dass sich die Ampel hinter dem gefundenen Kompromiss versammelt. In der Koalition hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass der öffentliche Streit über das Heizungsgesetz dem Ansehen der Ampel geschadet hat.
Nach einer Expertenanhörung Anfang nächster Woche wird der Bundestag voraussichtlich am Donnerstag über das Gebäudeenergiegesetz abstimmen. Am Freitag könnte sich der Bundesrat mit dem Gesetz beschäftigen, falls er auf die sonst übliche Beratungsfrist von drei Wochen verzichtet.
CDU und CSU kritisieren das Verfahren. Ihrer Meinung nach bleibt zu wenig Zeit, um sich mit der finalen Version des Gesetzentwurfs zu beschäftigen. Außerdem sei es falsch, jetzt das Gebäudeenergiegesetz zu ändern und erst im Herbst das damit verknüpfte Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung.
Im Video: BR-Korrespondent Björn Dake zur Ampel-Einigung beim Heizungsgesetz
Mit Material der dpa und epd.
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