Seit der letzten Pflegereform soll zum Beispiel ein sogenannter "Entlastungsbetrag" von 125 Euro im Monat Pflegebedürftigen und ihren Familien helfen. Mit dem sollen Dienstleistungen bezahlt werden können, die über die Pflegekassen sonst nicht abgedeckt sind, etwa Hilfe im Haushalt oder auch Spaziergänge. Doch rund 70 Prozent derjenigen, die einen Anspruch auf die monatlich 125 Euro haben, rufen das Geld nicht ab – das hat eine Untersuchung des Zentrums für Qualität in der Pflege ergeben.
Zu wenige Anbieter
Claudia Spiegel vom Sozialverband VdK Bayern wundert das nicht. Die Dienstleistungen müssen von Anbietern erbracht werden, die eine entsprechende Genehmigung haben - und davon gebe es nicht viele, heißt es vom VdK.
"Da finden Sie in Bayern kaum Angebote, die Ihnen ermöglichen, dieses Geld, das hier von der Pflegekasse zusteht, dann tatsächlich auch ausgeben zu können." Claudia Spiegel, Sozialverband VdK Bayern
Und Elke Wenske vom Angehörigen-Verband "Wir pflegen" hat einen weiteren Kritikpunkt:
"Es gibt keine wirklich guten Informationen, Quellen, wo bekannt wird, was ich wann wo wie nutzen kann in diesem Pflege-Dschungel." Elke Wenske, Angehörigen-Verband "Wir pflegen"
Die neue Bundesregierung solle es daher für Pflegebedürftige einfacher machen, den Entlastungsbeitrag tatsächlich abzurufen, fordern die Sozialverbände.
Ausführliche Informationen zum Entlastungsbetrag gibt es am Sonntag im Gesundheitsmagazin auf B5, um 9:35 Uhr.