Die Deutschen reisen gern und viel. Trotz globaler Unsicherheiten wollen die meisten auf Urlaub nicht verzichten. Am beliebtesten sind nach wie vor Ferien im eigenen Land, aber auch Fernreisen stehen hoch im Kurs und hier besonders Asien und die USA (externer Link).
Die Festnahmen von drei Deutschen bei der Einreise in die Vereinigten Staaten haben nun für Verunsicherung gesorgt. Das Auswärtige Amt hat darauf reagiert und weist in seinen aktualisierten Reisehinweisen darauf hin, dass es bei Ein- oder Ausreise in die USA zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung kommen könne. Gründe dafür könnten Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer sein (externer Link).
Das brauchen Sie für die Einreise in die USA
Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen zu touristischen und geschäftlichen Zwecken brauchen Bundesbürger und -bürgerinnen bislang kein Visum. Es sind lediglich zwei Dinge nötig: ein für die gesamte Reisedauer gültiger biometrischer Reisepass und eine elektronische Einreisegenehmigung, kurz ESTA (externer Link).
Der ESTA-Antrag sollte mindestens 72 Stunden vor Abflug online gestellt werden, idealerweise jedoch früher, um eventuelle Verzögerungen zu vermeiden. Die Beantragung dauert etwa 15 Minuten, und es wird eine Gebühr von 21 US-Dollar erhoben. Ein genehmigtes ESTA ist zwei Jahre gültig.
ESTA ist keine Garantie
Das Auswärtige Amt hebt in seinen geänderten Reisehinweisen nun klarer hervor, dass eine genehmigte elektronische Einreisegenehmigung und auch ein Visum nicht in jedem Fall zur Einreise in die USA berechtigen. Die Entscheidung über eine Einreise liege letzten Endes bei den amerikanischen Grenzbehörden. Das sei aber auch in Deutschland so.
Bundesregierung nimmt Vorfälle sehr ernst
Die geänderten Reisehinweise des Auswärtigen Amtes für die USA sind zwar keine Reisewarnung, wer aber in die USA einreisen will, sollte im Vorfeld genau überprüfen, ob seine Angaben zu Zweck und Dauer der Reise wirklich stimmen. Und diejenigen, die sich in den Vereinigten Staaten schon einmal etwas zu Schulden haben kommen lassen und dafür zu einer Strafe verurteilt wurden, sollten sich genau überlegen, ob sie derzeit wirklich unbedingt in die USA einreisen müssen.
Generell sollten alle, die einen Trip dorthin gebucht haben oder planen, sich rechtzeitig vor Beginn über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren. Denn die können sich auch kurzfristig ändern, so gerade erst beim Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump: Als eine der ersten seiner Amtshandlungen hat er eine sogenannte Executive Order erlassen, wonach man bei der Beantragung der ESTA oder eines Visums nur noch das Geschlecht männlich oder weiblich eintragen kann. Das X für Menschen, die sich nicht einem der beiden Geschlechter zuordnen, gibt es nun nicht mehr. Infos zu den aktuellen Bestimmungen gibt es auf offiziellen Webseiten der US-Regierung, der US-Botschaft und der Zoll- und Grenzschutzbehörde (externer Link).
Nachfrage nach USA-Reisen trotz Trump-Regierung weiter hoch
Der größte deutsche Reiseveranstalter TUI zeigte sich zuletzt optimistisch. Man gehe davon aus, dass die USA bei der TUI weiterhin das beliebteste Fernreiseziel bleiben werden. Schon bei der ersten Regierung Trumps habe man kaum Auswirkungen auf das Reiseverhalten gespürt. Als größere Herausforderung sehe man den ungünstigen Euro-Dollar-Kurs, der Reisen in die USA verteuert habe. Und auch Deutschlands größte Airline Lufthansa sieht derzeit, laut CEO Jens Ritter, noch keine Rückgänge bei den Flügen in die USA.
- Zum Artikel: "Immer mehr Staaten verlangen Online-Einreiseanmeldung"
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